Liebe DATEV,
bei einem Mandanten habe ich den Verkauf eines Grundstückes (privates Veräußerungsgeschäft) erfasst, zwischen Anschaffung und Verkauf lagen mehr als 10 Jahre. Ich bekam eine Meldung vom Programm, dass der Vorgang steuerfrei sei und ich die Daten überprüfen solle. Bei Fehlern und Hinweise heißt es:
Der Veräußerungsvorgang liegt außerhalb des für die Besteuerung maßgebenden Zeitraums nach § 23 Abs. 1 EStG. Die Einkünfte sind nicht steuerpflichtig und werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Prüfen Sie die Eingaben.
Was mich nun irritiert, im Freizeichnungsdokument finde ich keinen Hinweis auf den Vorgang, auch bei den Ausgabeformularen fehlt dieser. Es wäre meiner Ansicht nach wünschenswert, wenn ausdrücklicher darauf hingewiesen wird, dass der Sachverhalt nicht an die Finanzverwaltung übermittelt wird, so dass man gegebenenfalls selbst dieser vorab den Sachverhalt erläutert.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag @f_mayer ,
aus welchem Grund möchten Sie denn, dass ein nicht steuerbarer Vorgang im Rahmen der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt wird? Mir fehlt da im Moment die Vorstellungskraft (oder ich sehe den springenden Punkt nicht)...
§ 23 EStG sagt "Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind ... bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.".
Wenn es wegen des Überschreitens des 10-Jahres-Zeitraums kein privates Veräußerungsgeschäft "ist", muss es auch nicht erklärt werden.
Falls es aus irgendwelchen Gründen dennoch nötig sein sollte, bietet sich hierfür doch das Freitextfeld an 🤔
Falls ich hier etwas falsch verstanden haben sollte, geben Sie mir doch bitte weitere Informationen.
Oder ging es (nur) darum, dass nicht deutlich darauf hingewiesen wurde, dass die Anlage SO nicht übermittelt wird?
Schöne Grüße
G.
Hallo,
vielleicht stehe ich auf dem Schlauch oder begreife den Sachverhalt nicht, aber wenn der Vorgang mehr als zehn Jahre betrifft und mithin gar kein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, ist dieses doch gar nicht anzugeben, oder? Natürlich kann ich mir einen Gewinn ausrechnen lassen, der dann aufgrund der Frist nicht steuerpflichtig wäre, aber das irgendwie so, als würde ich bei einer Personenbeschreibung sagen: "Die Person trägt keine Brille". Insofern würde ich keine Veranlassung sehen irgendetwas verändern.
Sollte ich da was übersehen haben, bitte ich um Entschuldigung. Möglicherweise wäre es dann auch hilfreich das Problem noch einmal detaillierter zu beschreiben.
VG
Hallo Herr Mayer,
bei Bedarf können Sie die Anlage SO auch ausgeben und elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln lassen, wenn sich keine steuerpflichtigen Einkünfte ergeben.
Aktivieren Sie dafür im Erfassungsformular Anlage SO oberhalb der Zeile 31 das Kontrollkästchen "Druck der Anlage SO, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften weniger als 600 EUR (…) beträgt (...)“.
Die Anlage SO wird dann mit den erfassten (Datums-)Angaben gedruckt, aber – wie im amtlichen Formular oberhalb der Zeile 31 mit „In den Zeilen 35 bis 41 bitte nur den steuerpflichtigen Anteil erklären“ angegeben - nur mit (steuerpflichtigen) Einkünften von 0 EUR.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
@Stephan_Hirsch vielen Dank!
@gnoll und @lukasklein mir geht es darum, den Vorgang auch dem Finanzamt anzuzeigen und nicht unerwähnt zu lassen. In meinem Fall kommt hinzu, dass die Frist nur aufgrund einer unentgeltlichen Übertragung eingehalten wurde.
Hallo @f_mayer ,
Okay. Dass ich meinem Mandanten erklären möchte, dass ich den Vorgang gewürdigt habe und er das in der Erklärung nachvollziehen kann, verstehe ich (irgendwo). Aber wieso dem Finanzamt? Natürlich bekommen die einen Notarvertrag und können das selbst nach Aktenlage nachvollziehen, aber insgesamt verstehe ich den Gedankengang noch nicht.
Aber ich sehe gerade, dass Sie Ihre Lösung gefunden haben. Dann ist die Welt ja in Ordnung!
Beste Grüße
Hallo @lukasklein ,
das Finanzamt bekommt ja nur den Notarvertrag über den Verkauf, daraus lässt sich nicht unbedingt die Anschaffung und damit die Frist ableiten. Ich will möglichst alles von vorneherein anzeigen, damit niemand später sagen kann, wir hätten da was unterschlagen.
Beste Grüße