Hallo Datev,
ich habe gerade einen GewSt Bescheid aus Köln bekommen. Dort wird aufgrund der Finanznot (?) die GewSt centgenau festgesetzt; das GewSt Programm rechnet aber nur volle Euro. Ist zwar Kleinkram, kann das aber gelegentlich angepasst werden?
Schöne Grüße
Willi Müller
Eine Rückstellung ist weder in der Höhe noch in der Fälligkeit gewiss. Ferner werden Rückstellungen doch immer in volle Euro ausgewiesen und as gleiche Problem haben Sie doch auch mit der USt..
Daher halte ich den Vorschlag für unnötig.
Da gibt es aus meiner Sicht erheblich wichtigere Sachen.
Gruß A. Martens
Es geht um den Bescheidabgleich und nicht um die Rückstellungsberechnung.
Bei der ESt würde Sie das doch sicher auch stören, wenn ESt/SolZ/KiSt nur in vollen € ausgewiesen würden.
Gruß W. Müller
Sorry, dann hatte ich Sie falsch verstanden. Ich dachte es ginge um die RSt.-Berechung -> Buchung.
In der Berechnung könnte man IMO durchaus ein ungerundeten Betrag ausweisen.
Gruß A. Martens
Hallo Herr Müller,
die Gemeinden gehen bei der Festsetzung der GewSt - gerundet oder Cent genau - nicht einheitlich vor. Deshalb ist eine Änderung im GewSt-Programm nicht geplant.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG