Hallo Zusammen,
habe einen Gedankenknoten:
Wenn ein Einzelunternehmen eines Gesellschafters einer GbR eine Rechnung an die GbR schreibt -> Auf Ebene Gesellschaft BA, SonderGUV Gesellschafter SBE, Einzelunternehmen keine Bewegung (außer ggf. hier dann Privateinlage bezüglich der Bezahltung).
Wie ist es aber bei dem umgekehrten Fall? Also die GbR schreibt eine Rechnung an das EU eines Gesellschafters?
Ebene GbR BE, SonderGUV Geser dann SBA? Und wiederum beim EU keine Bewegung?
Vielen Dank!
Hallo Nijkamp,
im umgekehrten Fall gelten die allgemeinen Grundsätze der Gewinnermittlung §§ 4 ff. EStG, d.h. betrieblicher Ertrag in der Personengesellschaft und Betriebsausgabe in der Einzelunternehmung. Die PersGes ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Subjekt der Gewinnermittlung- und erzielung. Daneben steht die Einzelunternehmung des Gesellschafters - ebenfalls den Regeln der §§ 4 ff. EStG unterworfen. Diesen Grundsatz durchbricht - ausnahmsweise - nur § 15 I Nr. 2 Satz 1 HS 2EStG - jedoch nur in die Richtung Vergütungen, die der Gesellschafter VON der Gesellschaft erhält, nicht jedoch jene, die die PersGes vom Gesellschafter für Leistungen erhält, also die der Gesellschafter aufwendet. Da bleibt es bei den allgemeinen Regeln.
Gruß
Karl Hörterer