Hallo wie geht ihr damit um?
Ab dem Jahr 2017 ist in der ESt beim Ausdruck ja auf der letzten Seite die "Freizeichnungs"-Erklärung aufgeführt. Die Anlage EÜR kommt aber immer noch als eigener Ausdruck, mit eigener Seitenzahl und ist nicht Bestandteil der vorher aufgeführten Daten, wird auch nicht auf der Kopfseite extra angeführt und bei der Anlage G ist kein gesonderter Bezug dazu erkennbar.
Trotzdem wird Sie in der gleichen Datei übermittelt. Soll ich du nun extra unterzeichnen lassen? Und warum ist da keine solche Freizeichnungsfloskel eingebaut? oder ist die Teil der ESt-Erklärung und durch die Unterschrift ist auch die EÜR gedeckt? Aber wenn das so ist, wie kann ich das bei Bedarf beweisen?
Hallo Herr Ammon,
wir haben bis 2016 weder bei der komprimierten noch bei der authentifizierten Einkommensteuererklärung die gesonderte EÜR unterschreiben lassen.
Auch ab 2017 fangen wir nicht damit an.
Ich kann nur vermuten, dass die Unterschrift für die Erklärung auch die EÜR abdeckt. Weil das Ergebnis der EÜR in der Einkommensteuererklärung ja eigentlich 1:1 auftaucht, würde ich da nichts gesondert nachweisen wollen.
Viele Grüße
geht mir der grundsätzlichen Ansicht nach ja genauso.
NUR: wenn es einer drauf anlegt, könnte er behaupten, dass er das nicht extra unterschrieben hat, es aber dennoch übermittelt wurde.
Wollte nur mal Eindrücke sammeln, weil es ja doch den ein oder anderen Querdenker gibt. Ich jedenfalls plädiere auch dafür nicht noch extra unterschreiben zu lassen, aber unglücklich ist es trotzdem gelöst. Warum ist die EÜR nicht einfach integriert?
Liebe DATEV: liegt das an der Finanzbehörde beim Datenübertrag oder ist es ein programmtechnisches Vorgehen seitens der DATEV, dass das extra kommt - also die Anlage EÜR mit neuer Zahlenfolge als eigenständiges Dokument?
aus Sicht der Finanzverwaltung handelt es sich bei der Anlage EÜR um eine eigene "Steuerart": Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung bereitet aus diesem Grund die Anlage EÜR (zuständig: Betriebsfinanzamt) gesondert von der ESt-Erklärung (zuständig: Wohnsitzfinanzamt) auf – im Ergebnis auch mit unterschiedlichen Telenummern.
Die getrennte Aufbereitung ist übrigens auch Hintergrund für die derzeit unterschiedlichen Zusammenfassungen der elektronisch übermittelten Daten: Während das ELSTER-Modul zur ESt-Erklärung ab VZ 2017 das sog. Freizeichnungsdokument erzeugt, wird zur Anlage EÜR noch unverändert die aus vorherigen Veranlagungszeiträumen bekannte, sog. Komprimierte Erklärung ausgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
ah vielen dank für die info, das ist schon mal sehr verständlich.
fragt sich nur, warum die Finanzverwaltung dann bei der einen Erklärung das freizeichnungsdokument eingearbeitet hat und das bei der EÜR vergessen hat... ist ja dann nur eine frage der Konsequenz, dass diese "eigene" steuerart vergessen wurde zu implementieren.
Fazit: jetzt würde ICH eigentlich wieder dazu neigen, mir die EÜR zusätzlich unterzeichnen zu lassen und genau DAS ist es, was ich eigentlich NICHT wollte. Toll!