Hallo,
in der Vergangeheit sollten dem Mandanten nicht die komprimierte Erklärung sondern die Ausgabeformulare zur Duchsicht und Unterschrift ausgehändigt werden. siehe Lexinform ELSTER: BFH-Urteil zum groben Verschulden des Steuerberaters in Verbindung mit der Komprimierten Erklärung
Mittlerweile wurde die komprimierte Erklärung in den Steuerprogrammen als Freizeichnungsdokument umbenannt. Kann dieses Dokument jetzt, ohne die oben genannte Problematik, verwendet werden?
VG
Tax
Ich glaube nicht, dass die Problematik beseitigt ist, nur weil die komprimierte Erklärung nun umbenannt wurde. Das ist eher ein Schildbürgerstreich.
Ich sende meinen Mandanten die vollständige Steuererklärung (mit allen Anlagen) mit der Bitte um Prüfung zu. In einem von mir vorbereiteten Schreiben bestätigt er die Richtigkeit und beauftragt mich mit der Übermittlung an die Finanzverwaltung.
Ich hoffe, dass ich damit aus der Haftungsfalle raus bin.
Moin, moin,
da das Urteil zur erforderlichen "ganzen Steuererklärung" von den Zivilgerichten ergangen ist (Haftung des StBs weil er nicht alle möglichen Steuereinsparmöglichkeiten vorgelegt hat, also nicht alle Formulare) bin ich weiterhin skeptisch. Das "alte normale" Formular als Nachweis, was alles vorgelegen hat, und dazu das Freizeichnungsdokument mit der Erlaubnis, übertragen zu dürfen. Natürlich auch mit einer Vollständigkeitsbestätigung.
Eigentlich ist das haftungsrechtliche Urteil ja auch etwas bedenklich, würde man es wörtlich nehmen, so müßte ja jedem ESt-Mandanten auch die Anlage Land- und Forstwirtschaft incl. Weinbau vorgelegt werden und andere - praktisch nie vorkommenden Formulare. Aber so ist halt die Rechtsprechung, wir drucken viel Papier aus und bewahren die gehefteten Formulare schön auf. Papierlos wäre ganz anders.
Aber vielleicht hat ja jemand aus dem Forum eine neue Info und wir können viel sparen, in diesem Sinne: ich habe die gleiche Frage bzw. me too.
Schöne Grüße
Wolfgang Funck
Moin, moin,
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Aber so ist halt die Rechtsprechung, wir drucken viel Papier aus und bewahren die gehefteten Formulare schön auf. Papierlos wäre ganz anders.
Derzeit ist es eben nur möglich von DATEV vordefinierte Dokumente, wie der komprimierten Steuererklärung, freizuzeichnen.
Da ich auch mehr als nur dieses Dokument zur Verfügung stellen möchte und dies auch abgezeichnet haben möchte, kommt dieses Verfahren für mich nicht infrage.
Ich stelle auch den kompletten Formularsatz samt aller Berechnungslisten zur Verfügung. Der Mandant unterschreibt, dass er diesen vollständigen Formularsatz geprüft hat und keine Fehler festgestellt hat. Er unterschreibt auch eine Vollständigkeitserklärung und dass er die AAB erhalten hat und diese bis auf weiteres als vereinbart gelten.
Die Lösung seitens DATEV wäre, dass jegliche (auch frei verfasste) Dokumente dem Mandanten elektronisch zur Verfügung gestellt werden können und dass Freizeichnung online auch auf jegliche (auch frei verfasste) Dokumente anwendbar ist. Erst dann macht dieses verfahren für mich Sinn.
@ DATEV: bitte als Verbesserungsvorschlag aufnehmen
Meines Wissens kann man in Freizeichnung online alle Dokumente, die sich aus den Steuererklärungsprogrammen ausdrucken lassen, auch dem Mandanten zur Freizeichnung bereitstellen. Ob man im Nachhinein (nach Freizeichnung durch den Mandanten) noch feststellen kann, welche Dokumente zur Verfügung gestellt wurden, kann ich nicht sagen, da ich nur den Status Freizeichnung in der Übersicht Elektronische Übermittlung habe, sowie eine Mail, die ich dann archiviere. In der Mail steht aber nur, dass der Mandant XY die Steuererklärung YZ des Jahres 2017 freigezeichnet hat.
Meines Wissens kann man in Freizeichnung online alle Dokumente, die sich aus den Steuererklärungsprogrammen ausdrucken lassen, auch dem Mandanten zur Freizeichnung bereitstellen.
Das würde schon mal den Kollegen helfen, die "nur" die vollständige Erklärung unterzeichet haben wollen.
Will man aber bspw. auch die AAB, eine Vollständigkeitserklärung oder andere individuelle Dokumente digital bestätigt haben, kommt man mit Freizeichnung online nicht weiter.
Genau das wäre aber ein ordentlicher Schritt in Sachen Digitalisierung: Dass man dem Mandanten ermöglicht, alle anfallenden Dokumente digital signieren zu können. Auch Dokumente, die man aus der DokOrg verschickt.
In meinem Fall muss der Mandant also ohnehin einen Teil per Post schicken, weil ich es nicht mit Freizeichnung online bereitstellen kann. Dann kann man auch gleich alles per Post machen. Denn die digitale Freizeichnung ist ja zusätzlicher Aufwand.
Guten Tag,
ich möchte gerne versuchen auf einige Aspekte der Diskussion zum Thema Freizeichnung online einzugehen.
Das Freizeichnungsdokument, das die komprimierte Erklärung abgelöst hast, entbindet den Steuerberater im Sinne des BFH Urteils nicht davon dem Madanten die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten anhand des kompletten Formularsatzes zu bestätigen.
Mit Freizeichnung online können Sie aus den Steuerprogrammen ihrem Mandanten alles zur Verfügung stellen, was auch ausgegeben (gedruckt) werden kann, wie weiter oben bereits richtig angemerkt wurde. Weitere Dokumente, zum Beispiel aus dem Dokumentenmanagementsystem können nicht direkt nach Freizeichnung online übergeben werden. Diesen Wunsch haben wir bereits aufgenommen und werden diesen bei einer Weiterentwicklung natürlich prüfen. Nach der Bereitstellung öffnet sich eine E-Mail, die Sie ihrem Mandanten senden können. Hier können weitere informative Anlagen angefügt werden. Das Bestätigen der Vollständigkeitserklärung ist meiner Meinung nach nicht mehr nötig, da dies in Freizeichnung online geschieht
Möchte der Mandant Ihnen in Freizeichnung online die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten bestätigen, bekommt er eine Sicherheitsabfrage angezeigt. Dort ist im Sinne des BFH Urteils eine Verlinkung auf den kompletten Formularsatz der Finanzverwaltung hinterlegt, sodass Sie darüber dieser Pflicht nachkommen.
Mit freundlichen Grüßen aus Nünberg
Florian Preis
DATEV eG
Wenn ich dem Mandanten also ein indiviuelles Dokument zur Verfügung stellen möchte, könnte ich ihm das als individuelle Anlage "unterjubeln"?
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Das Freizeichnungsdokument, das die komprimierte Erklärung abgelöst hast, entbindet den Steuerberater im Sinne des BFH Urteils nicht davon dem Madanten die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten anhand des kompletten Formularsatzes zu bestätigen.
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Dann wäre es doch sinnvoll die Bezeichnung zu ändern oder einen Hinweis im "Freizeichnungsdokument" aufzunehmen, dass hiermit keine Freizeichnung i. S. d. BFH Urteils möglich ist.
Hallo Herr Bietz,
individuelle Anlage des Steuerprogramms können auch im Freizeichnungsportal eingestellt werden.
Viele Grüße
Christian Wielgoß