Fallbeschreibung
Mandantin möchte gerne ein Auto zulassen bei der Stadt und zwar in der Form, dass es über eine Gemeinschaftspraxis läuft und nicht über die private Adresse der Mandantin.
Aber die Stadt sagt, dies funktioniert nicht und Mandantin meint aber dass es eine Ausnahmeregelung gibt.
Was muss Sie bei der Zulassung beachten?
Kann mir jmd helfen?
Im Anhang Muster-Info aus dem Internet. Mandant:in soll aber unbedingt bei der zuständigen Zulassungsstelle vorher anrufen und es speziell nochmals abklären. Da gibt es vielleicht regional Unterschiede was gebraucht wird und was geht (Bundeslandabhängig o. Ä.)
Nachtrag:
Gibt dann auch noch irgendwelche speziellen Formulare und Erklärungen (evtl. Unterschiedlich je nach Zulassungsstelle)
Nicht klar erkenntlich für mich war aber ob die Mandantin das Kfz persönlich auf sich zulassen will mit der Adresse der Gemeinschaftspraxis (was evtl. durchaus problematisch sein kann) oder auf die GbR.
Was wäre denn an der Zulassung problematisch wenn diese auf sie persönlich wäre unter der Adresse der GbR
Unverbindlich - rein aus dem Bauch raus:
Ich denke es ist ein Problem, da die Anschrift der Gemeinschaftspraxis für sie als natürliche Person überhaupt nicht zutreffend ist.
Sie hat am Gemeinschaftspraxisstandort (obwohl Gesellschafterin) keinen eigeständigen Firmen/-Praxissitz/Niederlassung sondern nur die "Personengesellschaft" oder Berufsausübungsgemeinschaft die bei der KVB o. Ä. registriert ist.
Es fehlt also wohl der geeignete Nachweis wo die Person an sich und die Gemeinschaftspraxisadresse von der Zulassungsstelle verknüpft werden kann.
Ob es da eine Ausnahmegenehmigung gibt für die beteiligten Gesellschafter - keinen Plan...
"Problematisch" ist da nix. Es geht halt nicht.
Entweder Zulassung auf GbR und Firmenadresse oder aber auf die natürliche Person mit der zugehörigen Privatadresse.