Unternehmer hat Geschäftswagen, außerdem einen Privatwagen. Er nutzt das Geschäftsfahrzeug nur betrieblich, also keine 1%-Regel.
Wegen eines größeren Auftrags mietet er ein Zimmer und pendelt wöchentlich, also Doppelte Haushaltsführung. Er fährt mit dem Geschäftswagen zum Zweitwohnsitz. Muß er die Familienheimfahrten versteuern?
Nein, s. § 8 (2) S. 5 EStG
mfg