Guten Tag,
bei der Erstellung einer Feststellungserklärung (PersG) möchte ich Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG, sowie die darauf entfallende Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag in der Anlage KAP erfassen.
Es handelt sich um Investmenterträge aus sonstigen Investmentfonds, welche dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
Auf der Steuerbescheinigung steht bezüglich der Deklaration keine Angabe.
Ich habe mich bereits durch die Erfassungsformulare durchgeklickt, aber bisher nicht die richtige Stelle finden können.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
J. N.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo J. N.,
Ihrer Beschreibung nach handelt es sich um abgeltungsteuerpflichtige Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterliegen (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Die Daten erfassen Sie z. B. über das Erfassungsformular Kapitaleinkünfte Detailerfassung im 2. Ordnungsbereich („Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens“) und dort in der "unteren" Zeile 7 („Sonstige Kapitalerträge“) sowie in Zeilen 37 („Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 %“) und 38 („Solidaritätszuschlag“).
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo Herr Hirsch,
vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
jnng