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Erfassung Einkünfte Griechenland nach dem Doppelbesteuerungsabkommen

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letzte Antwort am 12.09.2025 14:15:58 von prabhjot-kakkar
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heikoz
Einsteiger
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Mandant ist Arzt in Ausbildung und ab 10.06.2024 im Krankenhaus in Deutschland angestellt. Vom 01.01.-29.02.2024 war er in Griechenland beschäftigt. Für diesen Zeitraum hat er auch eine Steuererklärung dort abgegeben. Der Steuerbescheid dafür liegt vor. Welche Daten müssen hier in der deutschen Steuererklärung genau erfasst werden, in der Anlage N-AUS um eine korrekte Berechnung zu erfassen. Doppelbesteuerungsabkommen besteht zwischen Deutschland und Griechenland.  Vielen Dank im voraus.

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
prabhjot-kakkar
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
30 Mal angesehen

Du brauchst in der Anlage N-AUS die Einkünfte aus Griechenland (Bruttolohn, Werbungskosten, Steuerabzug laut griechischem Bescheid) für den Zeitraum 01.01.–29.02.2024 einzutragen. Wichtig sind:

  • Höhe des Arbeitslohns (in EUR umgerechnet)

  • im Ausland gezahlte Steuern

  • Zeitraum der Tätigkeit

So kann das Finanzamt die Einkünfte nach DBA Griechenland korrekt freistellen und eine Anrechnung prüfen.

Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
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letzte Antwort am 12.09.2025 14:15:58 von prabhjot-kakkar
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