Hallo,
wir haben heute in der Kanzlei Fachliteratur Zum Thema Energie Preispauschale erhalten. Darin stand unter anderem, dass jeder einen Anspruch auf diese Pauschale hat, der unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland ist.
Nun stellt sich mir aber die Frage wie man dies nachweisen kann?
Ich habe zum Beispiel einige Hotels mit ausländischen Mitarbeitern. Manche sind direkt aus Polen, Ungarn U . S . W . gekommen um in einem dieser Hotels zu arbeiten. Manche erhalten ein Personalzimmer, andere haben sich hier eine Wohnung gesucht.
Viele davon werden nach der Sommersaison Entlassen.
Daher stellt sich mir die Frage wie ich überprüfen kann ob eine unbeschränkte oder eine beschränkte Steuerpflicht vorliegt? Denn soweit ich verstanden habe, Darf die Energiepreispauschale auch nur dann abgerechnet werden. Der Arbeitnehmer hat jedoch noch die Möglichkeit die Pauschale über die Einkommensteuer Erklärung geltend zu machen.
In einem schlauen Artikel in der BKK vom 1.7.22 heißt es diesbezüglich nur:
Wie Arbeitgeber in Zweifelsfällen die Anspruchsberechtigung der Mitarbeiter feststellen können, ist offen.
BBK 2022 Seite 609 - 618 NWB VAAAJ-15973