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Elektronische Anpassungsanträge für Vorauszahlungen

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letzte Antwort am 28.10.2020 10:51:24 von alex7763
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homer
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir haben unsere Mitarbeiter angewiesen die Anpassungsanträge für Zwecke der Vorauszahlungen ab sofort über die digitale Kommunikation der Datev vorzubereiten.

 

Problematisch ist aus unserer Sicht der Versand der Anträge durch den Mitarbeiter, da die Anträge stets von einem Steuerberater zu unterschreiben sind. Wie handhabt ihr das in eurer Kanzlei?

 

Herzliche Grüße und bleibt gesund!

hoege
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

das kann wie bei den elektronischen Einsprüchen auch über die Rechteverwaltung gesteuert werden.

Die Mitarbeiter machen Antrag, können nicht "senden", sondern nur "Entwurf zur Prüfung" anwählen.

Der Antrag steht dann in der Übersicht und kann von Ihnen "gesendet" werden.

 

Ich glaub vor einiger Zeit gab es hier diese Diskussion schon mal bei den elektronischen Einsprüchen, da finden Sie bestimmt weitere Infos.

 

 

Gruss

 

Högemann.

 

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i_mueller
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Herr Högemann,

Hallo Community,

 

dazu habe ich noch eine Frage.

Wie kommunizieren Sie, dass elektronische Anpassungsanträge zur Prüfung bereitstehen?

 

Ich finde keine Einstellungen, Hilfe o. Ä., die dies systemtechnisch ermöglichen.

Höchstens über eine Aufgabe.

 

Danke vorab, für eure Antworten.

 

Gruss

 

Iris Müller

 

 

 

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hoege
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
313 Mal angesehen

Eine Einstellung für die Benachrichtigung das Anträge auf VZ oder die elektronische Einsprüche von Mitarbeitern zur Prüfung bereitstehen gibt es m.W. nicht.

 

Ich habe den Arbeitsplatz so eingestellt, daß beim Start als erstes das Registerblatt mit den Einsprüchen geöffnet wird. Die Mitarbeiter schicken mir in der Regel auch eine E-Mail das ein Einspruch oder Antrag Anpassung VZ eingestellt ist.

 

Gruss

 

Timo Högemann

 

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alex7763
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
301 Mal angesehen

Hallo an Alle,

 

hier das Thema:  https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/elektronische-Anpassungsantr%C3%A4ge-Dokumentation-Status/m-p/178736#M6079

 

Status wird lt. Datev nicht dokumentiert, sprich, es kann später niemand nachvollziehen, dass bzw. ob der StB das Dokument abgesegnet hat.

 

 

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letzte Antwort am 28.10.2020 10:51:24 von alex7763
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