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Einkommensteuer, Scheidung, Personendaten, Fehler Anlage Kind

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letzte Antwort am 11.07.2024 15:33:32 von f_mayer
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f_mayer
Meister
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Liebe DATEV,

 

folgende Situation:

 

Im Einkommensteuerprogramm war ein Ehepaar zusammenveranlagt, die Ehe wird getrennt, um eigene Einkommensteuern zu erhalten kopiere ich den Bestand auf eine neue Nummer und lösche in beiden Beständen jeweils einen der beiden Ehegatten (Personendaten im Mantelbogen).

 

In der Anlage Kind war aber eingetragen, das Kinderbetreuungskosten voll der Ehefrau, also beim anderen Ehegatten, anzurechnen seien. Dies verblieb so in Beiden Erklärungen, beim Ehemann (richtig) und bei der Ehefrau (falsch).

 

Im Ergebnis wären also die Kinderbetreuungskosten bei keinem von beiden angesetzt worden. Besonders fatal, es gab keine Fehlermeldung, es fiel mir durch einen Vergleich einer getrennten Veranlagung im gemeinsamen Bestand zu den einzelnen Veranlagungen im gemeinsamen Bestand auf.

 

Ferner wäre es schön, wenn beim löschen der Daten eines Ehegatten in der Anlage Kind die Felder bei Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen" automatisch befüllt werden würden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

 

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Herr Mayer,

 

Sie haben Recht, die zu den Kinderbetreuungskosten erfassten Daten bleiben bei dem von Ihnen geschilderten Vorgehen derzeit in beiden Erklärungen unverändert. Es findet keine „Übertragung“ auf den jeweils anderen Ehegatten statt. Gleiches gilt auch für das Bestücken der Daten zum weiteren Kindschaftsverhältnis.

 

Der folgende Hinweis, der beim Löschen der Personendaten erscheint, soll darauf aufmerksam machen:

 

Hinweis.png

 

Gerne nehmen wir Ihren Sachverhalt aber nochmal zum Anlass, eine künftige Übernahme zu prüfen.

 

Unabhängig davon sollten Sie in Ihrem geschilderten Fall in beiden Erklärungen in der Liste „Fehler und Hinweise“ zumindest den folgenden Hinweis zu den fehlenden Aufwendungen erhalten:

 

„Hinweis / Kind: Vorname
Es ist erfasst, dass die Eltern des Kindes nicht zusammen veranlagt werden. Bei den Kinderbetreuungskosten sind die Gesamtaufwendungen der Eltern, aber nicht die Aufwendungen des Vaters/der Mutter erfasst. Für die elektronische Datenübermittlung werden diese für den gesamten Veranlagungszeitraum mit '0' ergänzt. Prüfen Sie die Eingaben.“

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

f_mayer
Meister
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Nachricht 3 von 3
133 Mal angesehen

Hallo Herr Hirsch,

 

vielen Dank. Bei uns in der Kanzlei werde ich in Zukunft anregen, dass man in solchen Fällen den "Ehebestand" belässt und für jeden der beiden Ehegatten einen neuen eigenen Bestand anlegt. Durch einen Abgleich zwischen dem alten Ehebestand (mit Einzelveranlagung von Ehegatten) und den beiden neuen Einzelbeständen stößt man mutmaßlich auf derartige Fehler.

 

Ein Gedanke, wäre es möglich, solche potentiellen Fehleinträge zu markieren? Idealerweise mit einem Analog zu dem Protokoll "Unveränderte Vorjahreswerte", etwas durchgehen kann um wirklich jeden Sachverhalt nochmal unter die Lupe zu nehmen.

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letzte Antwort am 11.07.2024 15:33:32 von f_mayer
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