Hallo Liebe Community,
wir haben in unsere Kanzlei folgendes Problem:
Ein Mandant hatte letztmalig die Einkommensteuererklärung für 2013 bei uns machen lassen.
Nun sollen wir für 2020 wieder eine Erklärung abgeben.
Für 2020 lässt sich aber keine Leistung anlegen, da der Zeitraum zwischen 2013 und 2020 zu lange ist.
Gibt es eine Möglichkeit, ähnlich wie im Lohn die Jahre hochzusetzen oder muss jedes Jahr angelegt werden, was ich persönlich sehr umständlich und unnötig fände und eventuell auch zu Verwirrungen führen könnte.?
Vielen Dank schonmal für die Rückmeldungen.
Hallo,
schauen Sie sich mal bitte das Dokument 9241007 an und dort den Abschnitt "Direkte Jahresübernahme nur bei maximal 3 Jahren Differenz"