Hallo,
folgendender Sachverhalt:
Bearbeitung einer ESt-Erklärung 2020. Abruf der VaSt-Daten.
-> Ergebnis: Erstattung der Kirchensteuer aus EST 2018 wird abgerufen und in den Sonderausgaben als Erstattung erfasst. Erstattung der Kirchensteuer aus EST 2019 taucht nicht auf. => Diff beim Bescheidabgleich 😞
Wenn ich dann einmal über Steuerkonto-Online einen Abruf für den Mandanten mache und rufe dann erneut die VaSt-Daten ab, ist die Kirchensteuer aus EST 2019 enthalten.
Frage:
Muss ich also Anfang Januar 2022 hingehen und für alle Mandanten Steuerkonto-Online abrufen, damit ich bei der Bearbeitung der EST 2021 dann nur einen Prozesschritt "Abruf VaSt-Daten" durchführen muss und die Kirchensteuer enthalten ist?
Kennt jemand auch das "Problem" ? Und wenn ja, wie löst Ihr das?
VG
Jens
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Bunte,
beim Aufruf der Funktion „E-Steuerdaten (VaSt) abfragen“ werden mehrere Anschaltungen an die Finanzverwaltung durchgeführt:
Wenn das Steuerkonto von der Finanzverwaltung korrekt bestückt ist, genügt also - am Beispiel des VZ 2021 - ein Aufruf der Funktion „E-Steuerdaten (VaSt) abfragen“ aus der ESt-Erklärung für VZ 2021. Wenn diese Abfrage z. B. am 01.03.2022 durchgeführt wird, werden im Bereich des Steuerkontos alle Zahlungen/Erstattungen des Zeitraums vom 01.01.2021 – 28.02.2022 abgerufen und entsprechend berücksichtigt.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte mit Ihrem konkreten Fall zur Ursachenforschung an den Programmservice Einkommensteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG