abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Einkommensteuer-Erklärung: Kirchensteuer über VaSt-Abruf nicht vollständig ?!?

1
letzte Antwort am 22.12.2021 15:17:14 von Stephan_Hirsch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Jens_Bunte
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
565 Mal angesehen

Hallo,

 

folgendender Sachverhalt:

Bearbeitung einer ESt-Erklärung 2020. Abruf der VaSt-Daten.

-> Ergebnis: Erstattung der Kirchensteuer aus EST 2018 wird abgerufen und in den Sonderausgaben als Erstattung erfasst. Erstattung der Kirchensteuer aus EST 2019 taucht nicht auf. => Diff beim Bescheidabgleich 😞

 

Wenn ich dann einmal über Steuerkonto-Online einen Abruf für den Mandanten mache und rufe dann erneut die VaSt-Daten ab, ist die Kirchensteuer aus EST 2019 enthalten.

 

Frage:

Muss ich also Anfang Januar 2022 hingehen und für alle Mandanten Steuerkonto-Online abrufen, damit ich bei der Bearbeitung der EST 2021 dann nur einen Prozesschritt "Abruf VaSt-Daten" durchführen muss und die Kirchensteuer enthalten ist?

 

Kennt jemand auch das "Problem" ? Und wenn ja, wie löst Ihr das?

 

VG

Jens

 

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
498 Mal angesehen

Hallo Herr Bunte,

 

beim Aufruf der Funktion „E-Steuerdaten (VaSt) abfragen“ werden mehrere Anschaltungen an die Finanzverwaltung durchgeführt:

 

  • Zum einen erfolgt der Abruf der von der Finanzverwaltung für den VZ bereitgestellten Daten zur sog. vorausgefüllten Steuererklärung (Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheinigung, usw.).

 

  • Zum anderen wird automatisch eine Steuerkonto-Abfrage der geleisteten/erstatteten Zahlungen für den Zeitraum von Beginn des VZ bis zum Zeitpunkt der Abfrage durchgeführt. Eine gesonderte (manuelle) Steuerkonto-Abfrage aus dem Programm DATEV Steuerkonto ist dazu nicht erforderlich.

 

Wenn das Steuerkonto von der Finanzverwaltung korrekt bestückt ist, genügt also - am Beispiel des VZ 2021 - ein Aufruf der Funktion „E-Steuerdaten (VaSt) abfragen“ aus der ESt-Erklärung für VZ 2021. Wenn diese Abfrage z. B. am 01.03.2022 durchgeführt wird, werden im Bereich des Steuerkontos alle Zahlungen/Erstattungen des Zeitraums vom 01.01.2021 – 28.02.2022 abgerufen und entsprechend berücksichtigt.

 

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte mit Ihrem konkreten Fall zur Ursachenforschung an den Programmservice Einkommensteuer.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

0 Kudos
1
letzte Antwort am 22.12.2021 15:17:14 von Stephan_Hirsch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage