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Einkommensteuer, § 56a Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen Beamte

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letzte Antwort am 30.05.2025 16:59:38 von Interceptor
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Wuppergirl
Fortgeschrittener
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Hallöchen, ich habe heute das erste Mal ein Schreiben vom AG eines Beamten vor mir liegen betreffend eines einmaligen Ausgleichs nach § 56a Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW. Es ist nur ein Info-Schreiben und keine separate Bescheinigung. Ich gehe davon aus, dass der betrag in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist und somit nicht extra in der ESt erklärt werden muss. 

 

Hat jemand von euch damit Erfahrungen? 

Interceptor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
71 Mal angesehen

Das ist eine besondere Entschädigung für bislang geleistete Arbeit. Ähnliches kenne ich aus einem anderen Bundesland. Die Ausgleichszahlung ist im Bruttoarbeitslohn enthalten - wird dort aber nicht unter Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung als "Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden in 3 enthalten" ausgewiesen und auch nicht übermittelt.

 

Könnte mir denken, dass in NRW ähnlich verfahren wird. Dann muss die Anlage N händisch ergänzt werden und die Abrechnung bestenfalls gleich mit an das Finanzamt übermitteln.

 

mfg

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letzte Antwort am 30.05.2025 16:59:38 von Interceptor
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