Hallo zusammen,
ich habe den Fall, dass meine Mandantin für die Stadt als Ratsmitglied tätig ist und hierfür eine Aufwandsentschädigung für 2021 erhalten hat. Kann mir jemand sagen, welcher Einkunftsart ich die Entschädigung zu zuordnen habe und welche Freibeträge ich geltend machen kann?
Ich habe recherchiert und hätte § 3 Nr. 12 und 13 EStG unterstellt. Freibeträge sind abhängig von der Einwohneranzahl. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ihr das richtige raus gesucht habe.
Für ein Feedback wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Gabi Pawlik
Hallo @gabipaw
Vielleicht hilft das Amtsblatt für die steuerliche Behandlung weiter - für Bayern.
Ob die Freibeträge noch stimmen und in anderen Bundesländern anders sind kann ich auf die Schnelle nicht
sagen. Bitte selber prüfen - also unverbindlich, da ich länger schon nicht mehr so einen Fall hatte.
Ansonsten halt Einkünfte aus (sonstiger) selbständiger Tätigkeit bei Gemeinde- und Stadträten:innen.
Bei Bürgermeistern:innen und deren Stellvertretern:innen (kommunale Wahlbeamte:innen oder Ehrenbeamte:innen) müsste es aber nichtselbständige Arbeit sein (Zeile 27 Anlage N), falls nur Aufwandsentschädigung gezahlt würde.
Hier der Link und ich habe das Dokument noch in den Anhang gepackt falls der Link mal nicht mehr aktuell wäre.
FMBl. 2013/1 S. 3 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)
Gruss
Vielen lieben Dank. Hilft mir bestimmt weiter.