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ESt: Datenübermittlung ab welchem Veranlagungsjahr?

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letzte Antwort am 18.07.2019 08:34:06 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Ab welchem Veranlagungsjahr kann die Einkommensteuererklärung im Programm ESt  (noch) elektronisch übermittelt werden?

m_brunzendorf
Meister
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Hallo.

Ich bin gerade unser Einkommensteuerprogramm bis ins Jahr 2003 zurück gegangen. Das ist das 1. Jahr, in dem das Feld "Elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt" aktiviert werden kann.

In den Veranlagungsjahren vorher ist es ausgegraut und nicht aktivierbar.

Viele Grüße

PS: Unabhängig davon wieso, weshalb warum oder ob das Finanzamt solche Jahre heute überhaupt noch annimmt.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Gelöschter Nutzer
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Na wegen noch nicht abgelaufener Verjährungsfristen (Mit Anlauf- und Ablaufhemmung), nehme ich an.

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo seesport,

ESt-Erklärungen können derzeit für Veranlagungszeiträume (VZ) ab 2008 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Wenn Sie in früheren VZ eine Übermittlung anstoßen, erhalten Sie aus dem ELSTER-Modul der Finanzverwaltung die Meldung „Die elektronische Datenübermittlung und der Druck der komprimierten Erklärung kann für diesen Veranlagungszeitraum nicht mehr durchgeführt werden. Bitte reichen Sie amtliche Vordrucke ein.

Informationen, für welche VZ welche Steuerarten elektronisch übermittelt werden können, finden Sie auch im Dokument ELSTER: Welche Steuerarten und VZ können übermittelt werden .

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

Gelöschter Nutzer
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Herzlichen dank. Ich hatte auch nach einem entsprechenden Dokument der DATEV gesucht, war aber nicht fündig geworden.

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Gelöschter Nutzer
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Es wäre schön, wenn das betreffende Steuerprogramm hier eine klare Aussage für den Anwender machen würde á la  "Dieses Jahr kann elektronisch übermittelt werden". Dann gäbe es keine Zweifel.

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letzte Antwort am 18.07.2019 08:34:06 von Gelöschter Nutzer
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