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ELSTER-Übermittlung bis 16.09.2020 notwendig

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letzte Antwort am 04.09.2020 14:51:29 von Wolfgang_Stimpfig
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slotwinsky
Einsteiger
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Am 21.8.2020 kam der Hinweis der DATEV, dass Steuererklärungen und E-Bilanzen nur noch bis zum 16.9.2020 an die Finanzverwaltung gesendet werden können, wenn diese mit älteren Versionen der Steuerprogramme (vor Service-Release 13.07.2020) und Kanzlei-Rechnungswesen (älter als version 8.2, Januar 2020) erzeugt wurden.

 

Wo kann ich denn bitte sehen, mit welcher Version ein ELSTER-Auftrag bereitsgestellt wurde.

Die Liste "elektronische Übermittlung" im Arbeitsplatz gibt mir keine Versionsnummer an, mit der der ELSTER-Auftrag erteilt worden ist. Und auch das Protokoll im Steuerprogramm über die Übermittlung gibt keinen Hinweis hierauf.

 

Hat jemand eine Idee?

 

Kollegiale Grüße aus Berlin

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stimpfig
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
402 Mal angesehen

Hallo,

 

Informationen zur Version bietet das Freizeichnungsdokument. Im Freizeichnungsdokument (Übersicht | Elektronische Steuererklärung) wird in den Fußzeilen die Version des ERIC-Print-Moduls angegeben, mit der das Freizeichnungsdokument erstellt wurde. Im Normalfall ist dies auch die Versionsnummer, mit der die Bereitstellung erfolgt ist. DATEV richtet sich bei den Versionsbezeichnungen in der Regel an die Versionsnummern des ERIC-Moduls.

 

Beispiel:
Gemäß dem Steuerprogramm unter Hilfe | Info ist das Elster-Modul V. 31.8 (31.7.8.00000) installiert. Im Freizeichnungsdokument wird angegeben: „gedruckt mit ERIC-Print 31.7.8/ESt_2019 31.7.8“.

 

Aufträge bei denen die Elster-Daten (Freizeichnungsdokument) mit einer Elster-Version kleiner/älter als V.31.7 erzeugt wurden, sind nur bis zum Umstellungszeitpunkt am 16. September 2020 übermittelbar!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Wolfgang Stimpfig

DATEV eG

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letzte Antwort am 04.09.2020 14:51:29 von Wolfgang_Stimpfig
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