In unserer Kanzlei wurde der Wunsch nach Aufhebung der Begrenzung von 10MB pro einzelnem Beleg in der Belegnachreichung geäußert. Es kommt gelegentlich vor, dass angeforderte Dokumente diese Größe überschreiten.
Da pro Übermittlung ja prinzipiell mehrere Belege dieser Größe angehängt werden können, stellt sich die Frage ob die Größenbeschränkung pro Beleg nötig ist oder ob es nicht genügt, die Maximalgröße für die Summe aller Belege festzulegen. Das würde die Anwendung noch ein wenig erleichtern.
Moin,
die Beschränkung der Dateigröße wurde seitens der Finanzverwaltung vorgegeben. Damit dies geändert werden kann, müssten Sie den Wunsch also an das Finanzamt herantragen.
Und im nächsten Schritt sollte man sich mal überlegen, warum die Belege so groß sind und ob hier nicht eine Verkleinerung möglich ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz