Hallo Community,
wie ist die umsatzsteuerliche Behandlung einer privaten Vermietung einer Ferienwohnung über booking.com richtig?
Mandant ist ein privater Vermieter und umsatzsteuerlich Kleinunternehmer.
1) Zahlung vom Kunden an Booking.com auf # 8195 (SKR03).
2) Provisionsabzug von Booking.com als Minus auf # 8195 (SKR03) - damit Berücksichtungung bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze.
Oder unterliegt der privater Vermieter den Regelungen des Reverse Charge Verfahren und Provisionsbuchung auf # 3123 mit Abführung der Umsatzsteuer?
Danke für eure Hilfe
Ursula
@uKrings schrieb:Hallo Community,
wie ist die umsatzsteuerliche Behandlung einer privaten Vermietung einer Ferienwohnung über booking.com richtig?
Mandant ist ein privater Vermieter und umsatzsteuerlich Kleinunternehmer.
1) Zahlung vom Kunden an Booking.com auf # 8195 (SKR03).
2) Provisionsabzug von Booking.com als Minus auf # 8195 (SKR03) - damit Berücksichtungung bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze.Oder unterliegt der privater Vermieter den Regelungen des Reverse Charge Verfahren und Provisionsbuchung auf # 3123 mit Abführung der Umsatzsteuer?
Danke für eure Hilfe
Ursula
Auch für Kleinunternehmer gilt das Saldierungsverbot. Deshalb sind die vollen Einnahmen auf 8195 und die vollen Kosten / Provisionen als Ausgaben zu buchen.
Und genau, bei dem Reverse Charge Verfahren muss der Kleinunternehmer die USt abführen, bleibt aber auf der Vorsteuer sitzen.
Wenn sowieso ordentlich gebucht wird, macht es bei vermittelten Ferienwohnungen regelmäßig Sinn zur Vorsteuer zu optieren, da aufgrund des ermäßigten Satzes in der Umsatzsteuer bei vollem Satz in der Vorsteuer schon aus der reinen Vermietung fast keine Zahllast entsteht.
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