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Bruttolistenpreis bei Neuwagen

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letzte Antwort am 20.05.2022 15:10:03 von Sucher
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Sucher
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen,

 

hätte da mal ne Frage vielleicht hat gibt es ja vergleichbare Fälle.

Unser LSt-Prüfer möchte den Bruttolistenpreis bei einem Neuwagen anhand der 

Schwacke Liste ansetzen, obwohl eine Kaufpreisrechnung mit dem Rabatt vorliegt.

Habe noch kein passendes Urteil gefunden. 

Über Antworten/Erfahrungen würde ich mich freuen.

 

Vielen Dank

 

 

OoLIZoO
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
788 Mal angesehen

Hallo @Sucher ,

 

also die Schwacke Liste ist für Autohändler, die wissen wollen, wie der aktuelle Wert eines Autos ist. Bei einem Neuwagen mag sich das dem Bruttolistenpreis annähern, aber bei den meisten Autos beginnt der Wertverfall doch schon, wenn sie als neuer Eigentümer das erste mal einsteigen.

Der Kaufpreis mit dem Rabatt ist aber auch nicht das Richtige. Wenn Sie da ein Schnäppchen eingekauft haben, hat das nichts mit dem Bruttolistenneupreis zu tun.

Sie sollten sich am besten eine Bescheinigung vom Autohaus geben lassen, wo der Bruttolistenneupreis drauf steht. Jedes Autohaus macht das, die kennen das ja. Es werden ja öfter Betriebsfahrzeuge bei den Autohäusern gekauft. Dieser Wert sollte dann auch angesetzt werden und nicht irgendetwas anderes.

 

LG

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STBMT
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
764 Mal angesehen

Der gezahlte Kaufpreis und Rabatt ist (leider) irrelevant.

 

Wie mein Vorredner bereits erwähnte, das Autohaus kontaktieren und sich dort den gültigen BLP am Tag der EZ geben lassen, dürfte der effizienteste Weg sein.

 

Manchmal findet man auch noch ältere Preislisten im Internet zum Download, wenn man ein bisschen sucht. 

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 4 von 5
759 Mal angesehen

Wenn Sie Schwanke Liste nicht glauben, dann Bestätigung vom Autohaus, besser vom Hersteller anfordern. 

 

Der Rabatt findet keinen Niederschlag in der 1% Regelung, es geht um den Bruttolistenneupreis des Fahreuges und in gefühlt 99% der Fällen stimmt Schwacke, verwende ich selbst. Hin und wieder vor allem bei EU Reimporten und bei sehr teuren KFZ ist in Schwacke nichts zu finden, dann hilft nur der Hersteller. Aber der Ist Prüfer hat Recht die AHK spielen für die Besteuerung des Eigenverbrauchs keine Rolle,  das hat auch der BFH mehrfach entschieden, die typisierende Regelung der Fin.verw. mit 1% vom BLP ist in Ordnung. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Sucher
Beginner
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Nachricht 5 von 5
703 Mal angesehen

Danke für die Antwort ich Versuch es beim Autohaus

Ein schönes Wochenende

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letzte Antwort am 20.05.2022 15:10:03 von Sucher
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