Guten Abend in die Runde,
sehe ich das richtig - im Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer - Programm können keine Briefvorlagen eingebunden werden?
Grüße
T. Huth
Hallo Herr Huth,
Sie haben recht, in den Programmen Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Betriebs- und Anteilsbewertung gibt es keine Briefvorlagen und auch keine Platzhalter.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
.. und auch keine elektronische Korrespondenzmöglichkeit mit der Finanzverwaltung z.B. Belegnachreichung oder Einspruch
Und noch nicht einmal die Möglichkeit Finanzamt, Steuernummer und/oder Aktenzeichen in den Stammdaten für den Schriftwechsel zu speichern.
Wird ja nur seit ungefähr 20 Jahren benötigt.
DATEV - Vergangenheit konservieren. Allein.
Und auch keine Möglichkeit, mehrere Programminstanzen nebeneinander zu öffnen (zumindest bei Betriebsbewertung geht das nicht).
Ist auch nicht schlimm, habe ja nur drei Monitore. Dann wechsele ich halt in Konzernen ständig zwischen den Beständen und klicke mich dann wieder durch bis zu der Stelle wo ich gerade war.
Achso, sinnvolle Namen kann man dem Bestand auch nicht geben, aber eine Nummer. Die muss man sich dann halt merken bis der Bescheid da ist, kein Problem. Oder ein Post-It an den Monitor kleben (einen von den dreien). Immerhin hat man ja genug Randflächen bei 3x 27 Zoll.
Aber wenn das erstmal in der Cloud läuft, dann wird alles gut! Oder war es "wenn das in die .pro-Welt wechselt, dann..."
Arbeiten wie im Mittelalter...
Ist das denn geplant ? genau das ist nämlich mein Auftrag gerade- ein Standard schreiben für den Mandanten und eins für das Finanzamt zu erstellen mit Platzhaltern.
Nie.
DATEV - Der Handarbeitsladen
Wird es denn nun final absehbar eine Möglichkeit - wie angefragt - geben ?
weiterhin wäre eine Übermittlung an die Finanzämter in digitaler Form mehr als wünschenswert-
wir sind ja nicht mehr im Zeitalter von "Schwarzwaldklinik" und Telefonzellen...
Hallo dn1,
die Briefvorlagen und Platzhalter stehen zwar auf der Anforderungsliste, eine Umsetzung ist aber derzeit nicht geplant.
Im Fokus der Entwicklungsarbeiten stehen die gesetzlichen Änderungen an den 3 Teilprogrammen Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Betriebs- und Anteilsbewertung und die elektronische Übermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die elektronische Übermittlung ist für Stichtage ab 01.11.2024 im 4. Quartal 2024 geplant (siehe auch 1007871 ).
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG