Vielleicht liegt es an der Hitze, jedenfalls stehe ich gerade auf der Leitung und bitte deshalb um sachdienliche Hinweise zu folgender Frage: 🙂
Ein bilanzierender Mieter hat die Mietkaution vom Girokonto auf ein auf ihn lautendes Konto "Verpfändung Mietkaution" überwiesen (Hintergrund: Mieter und Vermieter sind quasi dieselbe Person, da die Vermietung über eine Betriebsaufspaltung läuft, sprich der Einmann-Ges.GF vermietet in seinem Haus ein Büro an die GmbH).
Hätte die mietende GmbH die Kaution an den vermietenden GGF überwiesen und dieser die Kaution angelegt, hätte die mietende GmbH gegen den Vermieter eine Forderung auf Rückzahlung = "Sonstiger Vermögensgegenstand" (SKR 04 Konto 1355 oder 0930?).
Buche ich in der (mietenden) GmbH ebenfalls so, wenn das Geld im Bestand der GmbH bleibt? Oder buche ich das dann eher als normales (weiteres) Bankkonto? Obwohl die GmbH darauf wegen der Verpfändung keinen Zugriff hat? Ist es ihr dann überhaupt zuzurechnen?
Wie würden Kollegen diesen Geldtransfer vom GmbH-Giro-Konto auf ein GmbH-Mietkautionskonto buchen?
Herzlichen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die GmbH verpfändet also ein Konto ( Wertpapierdepot oder Festgeldkonto) an den Vermieter.
Dann bleibt das Geld der GmbH zuzurechenn, sprich entweder haben sie ein Wertpapierkonto 1510 oder Bankkonto 1800ff.
Die Verpfändung müsste glaube ich unter der Bilanz Haftungsverhältnisse ausgewiesen werden , müsste ich jetzt aber auch selbst nachlesen und ist im Anhang zu erläutern.
Vielen Dank für die schnelle Bestätigung - so hätte ich es auch im Visier gehabt. Toll, dass jemand bei DER Hitze noch mitdenken konnte. Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende, Herr Eberhardt!
Der Klimaanlage sei dank.