Hallo zusammen,
ich habe für alle ESt Bescheide 2019 den elektronischen Bescheidabruf geschlüsselt. Allerdings kommt es wiederholt vor, dass ich weder eine ELSTER-Benachrichtigung per E-Mail erhalte noch stehen die Bescheide zum elektronischen Abruf bereit. Das Fehlen des Bescheids erkenne ich lediglich daran, dass in Post/Fristen/Bescheide unter "Abgleichinformation" Daten zum ESt-Abgleich vorliegen. Nun muss ich wiederholt beim Finanzamt einen Bescheid in Papierform nachfordern. Das kann doch nicht Sinn und Zweck im elektronischen Zeitalter sein. (Die Rechte sind korrekt geschlüsselt, denn es gibt auch Bescheide für die ich eine E-Mail-Benachrichtigung erhalte und den Bescheid elektronisch abrufen kann.)
Besteht in anderen Kanzleien das gleiche Problem? Von DATEV erhielt ich bisher nur die Rückmeldung, dass es nicht an DATEV liegt; denn wo keine Bescheide zum Abruf vorliegen, da kann DATEV auch nichts abrufen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@DATEV
Nach wie vor werden mir, trotz der korrekten Schlüsselung, nicht alle Bescheide elektronisch bekanntgegeben. Wiederholt erhalte ich Bescheide in Papier. Inzwischen habe ich jedoch festgestellt:
- Bei Bescheiden, die als Einzelveranlagung ergehen, funktioniert der elektronische Bescheidabruf.
- Bei Bescheiden, die als Zusammenveranlagung ergehen, funktioniert der elektronische Bescheidabruf NICHT. Hier muss ich einen Papierbescheid nachfordern, sofern ihn das Finanzamt nicht automatisch versendet.
Ist das Phänomen bei DATEV bekannt?
Hallo Frau Seibold,
nein, davon ist nichts bekannt.
Außer Brandenburg liefern mittlerweile alle Bundesländer digitale Bescheide im Rahmen der elektronischen Bescheidbekanntgabe – unabhängig von der vorliegenden Veranlagungsform.
Wenn Sie in konkreten Fällen trotz korrektem Antrag auf elektronische Bescheidbekanntgabe (siehe Elektronische Bekanntgabe der Bescheide: Gesamtüberblick, Kapitel 5.1) keine E-Mail von der Finanzverwaltung an die beim Antrag angegebene E-Mail-Adresse erhalten haben, wenden Sie sich zur Prüfung bitte per Servicekontakt an den Programmservice Einkommensteuer oder unmittelbar an die Finanzverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG