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Bekanntgabe von Bescheiden ohne Empfangsvollmacht

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letzte Antwort am 19.08.2022 10:28:20 von Bernd_Schwickert
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Bernd_Schwickert
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Die FÄ (jedenfalls in Rheinland-Pfalz) übersenden in letzter Zeit vermehrt Steuerbescheide an den steuerlichen Berater, obwohl in der VDB eine Empfangsvollmacht nicht aktiviert ist.

Mithin ist eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Bescheides nicht erfolgt. Ich sende diese Bescheide nun regelmäßig mit einem entsprechenden Hinweis an das jeweilige Finanzamt zurück. Ich empfehle meinen Mandanten Schadenersatz geltend zu machen. 

Wer hat im Kollegenkreis diese Probleme auch ?

 

PS: Warum erscheint im bei der Fristerfassung "Aufgrund der erkannten (?) Empfangsvollmacht werden die Eingangsdaten der Kanzlei genutzt" ?

einmalnoch
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Zuerst wäre zu prüfen ob in der Steuererklärung eine Bekanngabeanweisung enthalten ist (oder war). Hier nimmt das FA gerne mal den Berater in eine Dauerbekanntgabevollmacht. Wenn weder eine alte (also aus Zeiten von der VDB) Vollmacht vorliegt und in der aktuellen StE keine Bekanntgabeanweisung enthalten ist wird der Bescheid urschriftlich an das FA zurückgesandt.

 

PS: Warum erscheint im bei der Fristerfassung "Aufgrund der erkannten (?) Empfangsvollmacht werden die Eingangsdaten der Kanzlei genutzt" ?

 

Dieser Hinweis erscheint, wenn in den Stammdaten unter "Persönliche Daten" und/oder "Unternehmensdaten" das Häkchen bei "Steuerberater ist Empfangsbevollmächtigter" gesetzt ist. Dann werden die Daten bei dem Stammdatenabgleich in die StE eingefügt. Das kann dann ein Grund für die Zusendung des Bescheides sein.

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Uwe_Lutz
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@Bernd_Schwickert  schrieb:

Ich empfehle meinen Mandanten Schadenersatz geltend zu machen. 

 


Und wodurch entsteht den Mandanten jetzt ein Schaden?

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Bernd_Schwickert
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Die Bearbeitung löst z.B. Honorar aus, dass ggf. im Wege eines Schadenersatzes zu erstatten wäre. 

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Bernd_Schwickert
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Vielen Dank für die Hinweise. Wir haben in keinem Falle das Häkchen in den persönlichen Daten gesetzt. In einem Fall liegt eine Vollmacht des Mandanten vor (ohne Bekanntgabevollmacht), er erstellt seine Steuererklärungen selbst, und trotzdem habe ich die Steuerbescheide erhalten. 

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Kollege Schwickert,

können Sie nicht mit einem Dreizeiler das Finanzamt bitten zu erläutern, wie es zu der Bekanntgabe an Sie gekommen ist? Dann könnte der Fehler, der ja viele KollegInnen betreffen wird, grundsätzlich vermieden werden.

Und grundsätzlich: Ich bin umgekehrt froh, wenn mich das Finanzamt anruft und auf einen Fehler hinweist, der dann ohne viel Tamtam und Eskalation abgestellt werden kann.

Herzliche Grüße

Heike Wolf

Uwe_Lutz
Überflieger
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@Bernd_Schwickert  schrieb:

Die Bearbeitung löst z.B. Honorar aus, dass ggf. im Wege eines Schadenersatzes zu erstatten wäre. 


Wenn Sie den Bescheid an das Finanzamt zurücksenden, sehe ich keinen Anspruch auf ein Honorar.

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einmalnoch
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@Bernd_Schwickert  schrieb:

Vielen Dank für die Hinweise. Wir haben in keinem Falle das Häkchen in den persönlichen Daten gesetzt. In einem Fall liegt eine Vollmacht des Mandanten vor (ohne Bekanntgabevollmacht), er erstellt seine Steuererklärungen selbst, und trotzdem habe ich die Steuerbescheide erhalten. 


Wem liegt welche Vollmacht mit welchem Wortlaut vor?

 

Sollte der Mandant die StE selbst erstellt haben -> nachfragen ob er die Felder zur abweichenden Bekanntgabe ausgefüllt hat. Hat es das, dann hat das FA richtig gehandelt.

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Bernd_Schwickert
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Mit einem FA habe ich deswegen telefoniert. Die Sachbearbeiterin wusste nicht, wie die Bekanntgabevollmacht "in das System" kam. Tatsächlich hat sie nach Einsichtnahme in die VDB keine Bekanntgabevollmacht vorliegt. Ich habe die Sachbearbeiterin gebeten, diese Frage einer kompetenten Stelle vorzulegen.

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Bernd_Schwickert
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Zeitaufwand der Bearbeitung, Schreiben an das FA, Porto, Durchschrift an Mandant, porto, Telefonate mit Mandant. Das alles löst einen Honoraranspruch aus. Von einer etwaigen Haftungsfrage ganz zu schweigen.

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Bernd_Schwickert
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Es liegt die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen vor (VDB). Dort ist die Bekanntgabevollmacht nicht enthalten. Der Mandant hat in der Steuererklärung (Kopie liegt mir vor) keine Bekanntgabevollmacht deklariert. 

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Gelöschter Nutzer
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na prima, auch Finanzbeamte sich Menschen, die Fehler machen.. 

Ich schreibe bei einem grundsätzlichem Fehler auch schon mal der Vorsteherin und hatte anschließend in der Regel einen konstruktiven Austausch.. und auch Entschuldigungen gab es schon 🙂

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Bernd_Schwickert
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Ich gehe mal davon aus, dass die Finanzverwaltung programmtechnisch eine Bekanntgabevollmacht "vermutet", ohne dass Sachbearbeiter eingreifen. So jedenfalls wurde mir das dargestellt. Dann ist es aber ein generelles Problem, dass uns, wenn es nicht abgestellt wird, zu Mehrarbeit zwingt und zu Haftungsproblemen führt.

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letzte Antwort am 19.08.2022 10:28:20 von Bernd_Schwickert
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