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Aufteilung der ESt nach §§ 268 ff. AO unter Berücksichtigung von GewSt

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bianka
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 1
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Hallo, zusammen!

 

Ich habe Ehegatten, die zusammen zur ESt veranlagt werden, aber eine Aufteilung der Steuer wünschen - zur eigenen Information. Das ESt-Programm berücksichtigt jedoch nicht, dass die Ermäßigung für gewerbliche Einkünfte nach § 35 EStG allein einem der Ehegatten zusteht. Es teilt die FESTZUSETZENDE Einkommensteuer (also nach Abzug der GewSt) prozentual nach Einkünften auf. - Ist das korrekt? (Gerecht ist es jedenfalls nicht.) 

 

Hat sich erledigt: Die Aufteilung erfolgt ja nicht nach prozentualem Einkommen, sondern prozentualer festzusetzender Steuer. Und hier ist die GewSt natürlich korrekt berücksichtigt.

 

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