Hallo, zusammen!
Ich habe Ehegatten, die zusammen zur ESt veranlagt werden, aber eine Aufteilung der Steuer wünschen - zur eigenen Information. Das ESt-Programm berücksichtigt jedoch nicht, dass die Ermäßigung für gewerbliche Einkünfte nach § 35 EStG allein einem der Ehegatten zusteht. Es teilt die FESTZUSETZENDE Einkommensteuer (also nach Abzug der GewSt) prozentual nach Einkünften auf. - Ist das korrekt? (Gerecht ist es jedenfalls nicht.)
Hat sich erledigt: Die Aufteilung erfolgt ja nicht nach prozentualem Einkommen, sondern prozentualer festzusetzender Steuer. Und hier ist die GewSt natürlich korrekt berücksichtigt.
Sorry! Beitrag löschen is nicht.