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Anlage Vorsorgeaufwand: Zeitgleiche gesetzliche und private Krankenversicherung

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letzte Antwort am 02.05.2024 10:17:02 von Interceptor
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nicole_prudlo
Beginner
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Liebe Kollegen, 

 

bei der Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung 2022 bekomme ich folgenden Hinweis: 

 

nicole_prudlo_0-1714633854116.png

 

Die Mandantin ist eine Ärztin in Rente, zahlt laufend Beiträge zur PKV an die Beamtenkrankenkasse. Zeitgleich bekommt Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, entsprechend mit Beiträgen zur GKV. Nach dem Hinweis kann beides nicht zeitgleich berücksichtigt werden, außer es liegt eine Anwartschaftsversicherung vor, dem ist nicht so. 

 

Im Dokument 1036590 trifft mMn unter "Vorgehen" allerdings kein Sachverhalt auf meinen Fall zu, oder versteh ich das nicht ganz richtig? 

 

Die Daten zur Rente sind abgerufen, aber im Reiter Rentenbeträge/Beiträge ist kein Haken bei "Es lag eine private Kranken- und Pflegeversicherung vor" gesetzt, wird dieser nicht automatisch gesetzt? Wenn ich den Haken setze, ist der Hinweis natürlich fort. 

 

Hat jemand einen ähnlichen Fall und kann mir sagen, was getan wurde? Vielen Dank!

 

Grüße,

Nicole

Interceptor
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 2
88 Mal angesehen

Wenn die Ärztin i.R. in der PKV ist wird sie wahrscheinlich nicht in der KVdR versichert sein - wenn das aber trotzdem der Fall ist, sollte sich die Ärztin i.R. mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, damit ein Zuschuss zur PKV gezahlt wird.

 

Ist die Ärztin i.R. in der KVdR versichert - warum sollte sie dann eine PKV mit Basisabsicherung abschließen (keine Anwartschaftsversicherung) - das wäre als ob man Geld verbrennt.

 

Also weniger ein Problem mit der Steuer als ein Versicherungsproblem.

 

Wenn zeitgleich eine PKV mit der GKV zusammen trifft - ja, dann ist eine von beiden nicht abzugsfähig.

 

mfg

 

 

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letzte Antwort am 02.05.2024 10:17:02 von Interceptor
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