Ich wollte gerade einen 2017er Fall fertigstellen, dabei erhielt ich die Fehlermeldung
Übermittlung nicht möglich da in der Anlage N/N-Gre eine etin eingetragen ist aber keine dazugehörenden Daten.
In der N-Gre ist eine etin nicht möglich und auch nicht einzutragen.
Die Anlage N war bei dem Mandaten in denleeren Erfassungsformularen.
Nachgesehen und siehe da war die Etin in der Anlage N aus dem Vorjahr enthalten.
Aber warum wird die Anlage N dann nicht bei den normalen Forumlaren obwohl ein wert enthalten war ( etin) aufgeführt.
Das sollte geändert werden.
Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt