Guten Morgen Zusammen,
während Geldstrafen, Ordnungsgelder etc. wegen Falschparken unter § 12 Nr. 4 EStG fallen, frage ich mich ob die damit in Zusammenhang stehenden Abschleppkosten im Rahmen einer geschäftlichen Fahrt abzugsfähig sind? In Lexinform / Literatur kann ich hierzu leider nichts finden.
Was beurteilt Ihr diese Kosten?
Vielen Dank
Michael
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