Hallo,
wie ist das eigentlich?
ich habe für "meine" Steuerberatungsgesellschaft die Aufforderung bekommen, die Steuererklärungen 2023 kurzfristig einzureichen.
Einfache Frage: Wenn ich die Steuererklärung fertige ist sie dann nicht unter Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Sinne von... erstellt? Somit hätte ich doch praktisch nur die verlängerten Abgabefristen zu beachten.
Ebenso meine private Steuererklärung? Wie wäre es, wenn meine Frau unsere Steuererklärung macht und sie keinen Steuerberaterinnen-Titel hat?
Hat das schon einmal jemand rechtlich geklärt, oder das gleiche Problem?
In Zeiten, in denen jeder Monat Verspätung je Steuererklärung 25 € kosten, sollte ich mir Gedanken machen.
Oder muss ich mich persönlich mit Vollmacht bestellen?
Danke für Eure Gedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Heim
Angehöriger der steuerberatenden Berufe
In den Bereich Steuern und Expertisen verschoben.
Im Grunde Ja man braucht einen anderen Steuerberater...
Unsereins wird bei diesem Thema als "normaler" Steuerpflichtiger, welcher nicht steuerlich beraten ist, behandelt.
In meinem eigenen Fall stelle ich jedoch jedes Jahr eine Fristverlängerungsantrag aufgrund chronischer Arbeitsüberlastung, bisher keine Probleme.
Ich habe aber auch schon Kollegen ausgeholfen.