abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Übernommene KV Beiträge für Kinder werden in Anlage Vorsorgeaufwand statt Anlage Kind übernommen?

7
letzte Antwort am 21.06.2022 12:41:41 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 8
287 Mal angesehen

Bei der ESt 2019 wurden programmseitig die KV Beiträge (VaSt) für Kinder in die Anlage Vorsorgeaufwand statt Anlage Kind übernommen. Kann das Programm nicht lesen? 😉 

 

HeikeWolf_0-1655739356168.png

 

Den Kinderfreibetrag hat das Programm richtigerweise trotzdem geltend gemacht. Gibt es irgendwo ein Kästchen, das anzuklicken ist?

Danke für Hinweise. Heike Wolf

 

bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 8
272 Mal angesehen

Hallo Frau Wolf, 

 

wenn es für die Kinder Kinderfreibeträge gibt, gibt es auch die Kindergeldberechtigung und dann ist das in die Anlage Kind  Seite 2 ganz oben 

 

bodensee_0-1655746099178.png

 einzutragen. Dort wo Sie  es eingetragen haben kommt es nur dann dazu, z.Bsp. wenn Kind > 25 J und damit eben keine Kindergeld und kein Kinderfreibetrag aber immer noch in Ausbildung ist und die KV von den Eltern übernommen wird. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 3 von 8
250 Mal angesehen

Hallo Herr Eberhardt,

danke für die Rückmeldung. Meine Eintragungen waren so wie von Ihnen beschrieben in der Anlage Kind; die Eintragungen in die Anlage Vorsorgeaufwand hat das Programm zusätzlich aus den VaSt Daten erzeugt und dort auch mit dem gelben Übernahmekästchen gekennzeichnet.

 

Daten:

zwei Kinder, eins ganzjährig in Ausbildung , eins nur teilweise.

Eltern leben getrennt, also nur zwei halbe (teilweise) KFB. Das hat das Datevprogramm auch so erfasst und berechnet. Nur die Basis KV Beiträge an die private KV (VaSt )werden nicht in die Anlage Kind, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand automatisch eingesteuert.

 

Gute Nacht

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 8
224 Mal angesehen

Dann würde ich die in der Anlage Vorsorgeaufwand löschen, da scheint dann mit VAST ein Zuordnungsproblem zu bestehen. 

 

Wenn die gleichen Personen Kinder in der Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage Kind (Steuer ID bekannt) eingegeben worden sind würde ich eigentlich ein Fehlerprotokoll/Hinweis vom Programm erwarten. 

 

Aber Lösung wie oben Anlage Vorsorgeaufwand manuell raus löschen und bei Anlage Kind rein. 

 

Das ist die korrekte Lösung. 

 

Wo der Fehler liegt VAST  Übernahme vermute ich, aber auch dafür gibt es wahrscheinlich einen Grund . 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 5 von 8
197 Mal angesehen

Hallo Frau @Ute_Höpfner ... kann die Datev bitte klären, warum die Übernahme der VaSt Daten falsch erfolgt und warum das Programm nicht reklamiert, dass die Daten doppelt erfasst sind 🙂

Vielen Dank und schöne Grüße

Heike Wolf

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 8
183 Mal angesehen

Das keine Fehlermeldung kommt hier wäre schön wenn etwas von Datev kommt. 

 

Ich nehme an das Problem liegt in der VAST und der Trennung der Eltern, ich vermute einfach mal das 1 Ehepaar die Daten bei der Anlage Kind bekommt und der/die andere beim Vorsorgeaufwand. Ich denke 

da die Fin.verwaltung immer Probleme bei 2 Einzelveranlagungen hat, schlägt sich das auch auf die Kinder durch. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 8
166 Mal angesehen

Hallo Frau Wolf,

 

bei der Übernahme der von der Finanzverwaltung zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) bereitgestellten Daten liest das Programm die vom Versicherer übermittelte ID-Nr. der versicherten Person ein.

 

Ist diese ID-Nr. identisch mit der ID-Nr. eines Kindes auf der Anlage Kind, werden die Versicherungsbeiträge in die Anlage Kind übernommen.

Ist auf der Anlage Kind keine ID-Nr. erfasst, wird in einem zweiten Schritt der Vorname der versicherten Person mit den in der Anlage Kind erfassten Vornamen der Kinder verglichen. Gibt es eine Übereinstimmung werden die Versicherungsbeträge in die Anlage Kind übernommen.

 

Gibt es keine Übereinstimmung von ID-Nr. bzw. Vorname mit den in der Anlage Kind erfassten Daten, werden die Versicherungsbeiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen. Gleiches gilt, wenn die vom Versicherer übermittelte ID-Nr. bereits in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst ist.

 

Wenn in Ihrem Fall die ID-Nr. des Kindes korrekt in der Anlage Kind erfasst war und die Versicherungsbeiträge trotzdem in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen wurden, wenden Sie sich bitte kurz per Servicekontakt an den Programmservice Einkommensteuer.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 8 von 8
151 Mal angesehen

Hallo Herr Hirsch,

danke für die Info. In 2019 stimmen die ID, trotzdem der Fehler.. Da 2020 richtig übernommen wurde, können wir einen Haken machen...

0 Kudos
7
letzte Antwort am 21.06.2022 12:41:41 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage