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Übernahme ESt Vorauszahlungen bei Einzelveranlagung bei Ehegatten?

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letzte Antwort am 26.08.2024 09:42:05 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Gerade habe ich mir eine ESt Erklärung angesehen, bei der im Vorjahr eine Einzelveranlagung von Eheleuten erfolgt ist. Die abgerufenen ESt VZ des Vorjahres waren manuell bei der Ehefrau eingetragen und die beim Ehemann aus dem RZ abgerufenen Daten gelöscht worden (damit die Berechnung stimmt)

Die neu abgerufenen Daten des neuen Veranlagungsjahres wurden nun programmseitig wieder beim Ehemann übernommen und die Vorjahresdaten bei der Ehefrau unverändert gelassen (statt sie automatisch zu löschen). In der Gesamtübersicht der Vorauszahlungen sind die VZ der Ehefrau sogar als verändert = grün markiert. Nur bei der Einzelaufstellung sind die VZ der Ehefrau noch schwarz = alt zu sehen.

Warum erfolgt kein Hinweis, dass dort noch alte Daten stehen (die ein viel zu hohe Erstattung berechnen lassen)?

Warum werden die alten Daten nicht gelöscht?

Gibt es überhaupt den Fall, dass vom Finanzamt VZ der Ehefrau übermittelt werden? Vor 50 Jahren war das vielleicht so, dass der Ehemann die ESt bezahlt hat, weil er auch die Einkünfte erzielt hat. Heute ist das zum Glück - und auch oft - nicht der Fall. Gibt es eine Lösung, wie im ESt Programm in solchen Fällen verfahren werden soll (nur EF hat VZ zu leisten, da EM keine Einkünfte oder nur N hat)?

 

Interceptor
Aufsteiger
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Die Frage ist berechtigt und zeigt, dass die Anzeige "Unveränderte VJ-Werte" wirklich wichtig ist und nicht im Strukturbaum der Steuerprogramme ganz unten zu suchen ist, sondern ganz nach oben oder sogar mit einem eigenen Button in der Symbolleiste.

 

mfg

Gelöschter Nutzer
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... wobei zu fragen wäre, ob die ESt VZ des Vorjahres überhaupt übernommen werden sollten. Ist das nicht eine Position, die für jedes Jahr individuell aus dem Steuerkonto oder dem VZ Bescheid übernommen werden sollte? Der VJ Wert ist in der Regel nicht richtig.

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letzte Antwort am 26.08.2024 09:42:05 von Gelöschter Nutzer
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