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Übermittlung der Steuererklärung zu einem bestimmten Datum

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letzte Antwort am 06.11.2018 11:49:16 von Simone_Klinner
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mazimmer
Beginner
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Hallo,

ab 2017 werden die Steuererklärungen ja ohne Unterschriftsleistung an die Finanzverwaltung übermittelt. Nun haben wir den ein oder anderen Fall, wo die Steurerklärung unserseits erstellt wird, soll aber erst zu einem bestimmten Datum an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Wenn ich unter "Ausgeben", der EDÜ den Punkt Elster Einstellungen wähle und dort mein Übermittlungsdatum eingebe...gilt dies ja nur für diesen einen Mandanten...und nicht generell für alle zu übermittelnden Steuererklärungen...?

Danke für die Rückmeldung

M. Zimmer

0815
Fachmann
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Hallo Frau Zimmer,

anstatt dies (erst) beim Ausgeben einzustellen, können Sie im Steuerprogramm unter ExtrasEinstellungenElektronische Datenübermittlung Einstellungen für den Geltungsbereich Kanzlei vornehmen:

315337_pastedImage_0.png

Vielleicht hilft Ihnen das schon weiter.

Viele Grüße.

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bodensee
Experte
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Ich denke Frau Zimmer hätte gerne einen Automatismus auf Mandantenebene.

Die Darstellung von 0815 wäre auf Mandantenebene und auch die Bereitsstellung löst leider nicht automatisch die Übermittlung zum Tag xx (31.12.2018) aus.

Ich kenne hier auch keine Automatismus.

Allerdings können Sie im Arbeitsplatz unter STeuern Elektronische Übermittlung alle Mandanten anzeigen lassen und nach übermittelt und bereitgestellt filtern lassen. Dann sehen sie tagesaktuell auf eine Blick welche Mandanten noch nicht übemitelt sind. Rechte Maustaste und sie könenn die Erkl des jeweiligen Mandaten an die Fin.verw. übermitteln.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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mazimmer
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....das heißt, wenn ich hier ein Datum hinterlege gilt dies für alle Mandanten, sprich für die "Kanzlei". Wenn ich also 10 verschiedene Steuererklärungen erstelle werden alle diese 10 erst zu diesem hinterlegten Datum an die Finanzverwaltung übermittelt? Ich bin leider etwas unsicher...ich hab hier eine ESt liegen, die erst zum 17.12.18 übermittelt werden soll...alle anderen aber wie gehabt sofort....

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mazimmer
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Hallo Herr Eberhardt,

das werde ich mir mal anschauen....wäre natürlich auch eine Option...vielen Dank

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bfit
Meister
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Hallo Frau Zimmer,

ich würde mir hier lieber eine Aufgabe mit Erinnerungsfunktion anlegen, die bereits ein paar Tage vor dem 17.12.2018 anfängt, Sie an die Abgabe zu erinnern. Die Erinnerung poppt jeden Tag so lange auf, wie Sie die Aufgabe nicht als erledigt kennzeichnen.

Viele Grüße,

B. Fitschen

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bodensee
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Nun ja das ist dann zwecks Vergesslichkeit noch eine zusätzliche Option nicht zu vergessen in der Übersichtr nachzusehen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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stbmabü
Einsteiger
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Hallo Frau Zimmer,

wir haben das wie folgt organsiert:

In der Regel sollen die Erklärungen ja sofort nach Durchsicht übertragen werden. D.h. wir stellen die Erklärungen nach der Bearbeitung und den internen Checks zur Übertragung bereit. Dann werden die Erklärungen an den Mandanten versendet bzw. mit diesem besprochen. Dabei wird dann ein Vollständigkeitsformular und eine Freigabe zur Datenübermittlung unterzeichnet. Sobald dieses vorliegt, wird die Erklärung über die oben genannte Übersicht --> Steuern --> elektronische Übermittlung an da FA übermittelt.

Sollte ein Mandant eine spätere Übermittlung wünschen, so wird dies im EST Programm hinterlegt. Dies geht aber nur ein paar Wochen im Voraus.

@Datev wäre es nicht möglich auch in der Übersicht elektronische Übermittlung bereits ein Wunschdatum angeben zu können? Würde vieles Erleichtern

0815
Fachmann
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Wenn Sie nur diese eine ESt zum 17.12. übermitteln sollen, dann war Ihr Weg über Ausgeben schon der richtige. Hier regeln Sie Einzelfälle. Wenn Sie in den in meinem Bildschirmfoto gezeigten Einstellungen Änderungen vornehmen, gelten diese kanzleiweit für alle Mandanten (alternativ Geltungsbereich Benutzer wählen, dann für alle Mandanten, die Sie selbst bearbeiten).

Wenn es mit dem Datum nicht funktioniert, versuchen Sie es mit Ab Übertragung ins Rechenzentrum in X Tagen. (Immer etwas Puffer lassen zum 31.12.)

Genau kann ich es Ihnen nicht sagen, da ich die terminierte Übermittlung lange nicht mehr verwendet habe. Und testen lässt sich dies ja schlecht. Ich habe bald den gleichen Fall, aber noch ist die Rückgabe nicht zurück ...

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mazimmer
Beginner
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Hallo Herr Bühler,

Ihre Vorgehensweise ergibt Sinn, finde ich gut...so ist die Versendung an die Finanzbehörde doch etwas kontrollierter.

Wo genau hinterlegen Sie im ESt Programm diese spätere Übermittlung?

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stbmabü
Einsteiger
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Hallo Frau Zimmer,

das ist der Weg, welchen Sie bisher auch schon beschreiten. 315627_pastedImage_0.png

Hier können Sie ein Datum eingeben. Das geht aber nur 1-2 Monate im Voraus.

In dem Screen gibt es die folgenden Möglichkeiten:

* an das FA gemäß Elster Einstellungen --> dann können Sie sofort oder ein Datum in dem Fenster einstellen

* bereitstellen zur späteren Übermittlung --> dann können Sie im Arbeitsplatz unter elektronische Übermittlung bei Rücklauf der Freizeichnung die Erklärung direkt an das FA senden.

Es wäre nur schön, wenn man in der Übersicht elektronische Übermittlung ebenfalls ein in der Zukunft liegendes Datum einstellen könnte. Dann würde man sich den Umweg sparen nochmal ins ESt-Programm zu wechseln

DATEV-Mitarbeiter
Simone_Klinner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

die ELSTER-Terminübermittlung der Steuererklärungen ist bis max. 60 Tage möglich.

Sie können aber folgende Einstellungen für die RZ-Kommunikation vornehmen:

Die Angaben der ELSTER-Einstellungen bleiben auf sofort:

318961_pastedImage_0.png

Über die Schaltfläche „DFÜ-Auftragsdaten" kann ein fester Termin eingestellt werden:

318962_pastedImage_1.png

D. h. die RZ-Kommunikation übermittelt die Daten wie im Beispiel am 17.12. an das DATEV-Rechenzentrum und dies übermittelt durch die ELSTER-Einstellung sofort die Daten am gleichen Tag weiter an die Finanzverwaltung. Voraussetzung ist, dass an diesem Tag der DFÜ-Sammler läuft, damit die Daten auch ans Rechenzentrum gelangen können und diese am besten vor 18:30 Uhr dort ankommen.

Eines möchte ich bei dieser Vorgehensweise noch zu bedenken geben:

Liegt der Zeitraum der Übermittlung zu weit in der Zukunft kann es sein, dass zwischenzeitlich durch die Finanzverwaltung ein neues Telemodul bereitgestellt wurde und ggf. dadurch die in der Vergangenheit erzeugten Daten nicht mehr angenommen werden können. Somit wird der Mandant beim Finanzamtsserver abgelehnt. Gerade zum Jahresende ist dies zu beachten.

Ihre Anregung, eine Terminübermittlung direkt aus dem Arbeitsplatz zu starten, werde ich an die Produktentwicklung weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Klinner

DATEV e. G.

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letzte Antwort am 06.11.2018 11:49:16 von Simone_Klinner
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