Ich mache gerade einen dringenden 2020er Abschluss für eine kleine GbR fertig.
In der GuE und UStE kann ich die Daten scheinbar sofort senden. In der GewStE sagt das Programm, dass erst die Folgeversion übermitteln kann. Ich habe im verlinkten Lexinform-Dok Nr. 1010488 nachgeschaut und werde nicht schlau draus.
Kommt die Version mit Datenübermittlung tatsächlich erst am 15.04.2021?
Wie kommt es zu den unterschiedlichen Übermittlungsmöglichkeiten in den einzelnen Steuerprogrammen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die finanzverwaltung stellt die Schnittstellenbeschreibung, an die sich alle Sofwareanbieter zu halten haben, für einige Steuerarten relativ spät bereit. Die Softwareanbieter können erst ab dem Termin der Bereitstellung anfangen die Schnittstelle zu bestücken.
Auch per ELSTER können die Erklärungen erst ab 24.03.2021 für 2020 gesendet werden.
Eine Übersicht findet sich hier:
https://www.elster.de/eportal/infoseite/bereitstellungstermine
Danach dürfte im Übrigen GuE nicht funktionieren.
Danke für den Link! Ich hatte nur im DATEV-Dokument geschaut und wusste gar nicht, dass es ein Pendant bei Elster gibt. Wieder was gelernt. OK. Es liegt also daran, dass die Freigabe der Verwaltung nicht früher erfolgt. Warum auch immer.
Im GuE-Programm kommt keine Fehlermeldung (vielleicht kommt diese aber auch erst, wenn man tatsächlich versucht zu senden, bei GewStE steht die Meldung schon im Protokoll Fehler und Hinweise.
Nochmals danke für die schnelle Info!
Bitte, gern geschehen.
Wenn ich das richtig gesehen habe, kommt die Gewerbesteuerversion mit Übermittlungsmöglichkeit erst am 29.04.2021 und die Körperschaftsteuer erst am 27.05.2021.
Wahnsinn.