In der digitalen Kommunikation mit Institutionen können relativ einfach Einsprüche und Anpassungsanträge zu Vz. gestellt werden. Soweit so gut. Wir haben keine Möglichkeit gefunden, auf diesem Wege auch Änderungsanträge (§ 164 Abs. 2 oder § 172 AO) an die Finanzverwaltung gesichert zu senden. Also weiter nur per E-Mail oder Brief/Fax? Oder gibt es Alternativen?
Das wird bei uns über die sonstige Nachricht an das FA gesendet.
Danke, gefunden. Ist aber sehr verwirrend, da dort nur "Sonstige Nachricht öffnen" steht, @liebe Datev, warum kann man das nicht a) als Sonstige Nachricht anlegen/senden" oä bezeichnen oder besser b) unter Digitale Kommunikation mit Institutionen als weiteren Punkt aufnehmen. Wie soll der "normale" Anwender mit mit diesem wie anderen anwenderunfreundlichem Aufbau digital arbeiten?
Das liegt nicht an DATEV, sondern an der Finanzverwaltung. Nur was in Elster steht, kann auch DATEV abbilden: