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Fragen zum Vortrag Liquiditätshilfen

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letzte Antwort am 27.04.2020 19:20:32 von bodensee
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Christian_Neuser
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Hallo zusammen,

 

hier entsteht eine FAQ-Sammlung zum Thema Liquiditätshilfen. Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert und die Fragen sukzessive beantwortet. Die ersten Fragen stammen aus dem Chat des RIT, können aber gerne von Ihnen ergänzt werden.

 

Die Anträge auf Zuschüsse sind von Eides statt... Kann ich als Steuerberater überhaupt den Antrag für meine Mandanten stellen? Muss der Mandant die Maske ausfüllen oder können wir ihm das abnehmen?

 

Nach Auffassung der BStBK sind Steuerberater befugt, die Zuschüsse für Soloselbständige und Kleinstunternehmen für den Mandanten zu beantragen. Es handelt sich hierbei um eine wirtschaftsberatende Tätigkeit im Sinne des § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG. Soweit in diesem Zusammenhang Rechtsdienstleistungen erbracht werden, sind diese Tätigkeitenals Nebenleistung zur wirtschaftsberatenden Tätigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 RDG anzusehen. (Quelle: https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Katalog_zur_Corona-Krise.pdf)

 

Gibt es einen Beispiel-Newsletter für unsere Mandanten?

 

Zur Unterstützung der Ansprache Ihrer Mandanten bieten wir Ihnen kostenlose Mandanteninfo-Broschüren als eBook/Download an:

 

  1. Art.-Nr.: 12433, „Kurzarbeit“: https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/fachliteratur-e-books/12433-kurzarbeit/
  2. Art.-Nr.: 12441, „Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Krise“: https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/fachliteratur-e-books/12441-unterstuetzung-fuer-unternehmen-in-der-corona-krise/ 

 

Gelten die Zuschüsse des Landes NRW auch für GmbH?

 

Details zu einzelnen Förderprogrammen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 0382983 in der Info-Datenbank, das laufend aktualisiert wird und weiterführende Informationen zu allen uns derzeit bekannten Förderprogrammen enthält. Zudem arbeiten wir an weiteren, komfortablen Möglichkeiten, Sie bei der Auswahl der richtigen Fördermittel zu unterstützen. Das Dokument finden Sie hier: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/0382983 

 

Konkret ist es so, dass die Unternehmensform angegeben werden muss - die GmbH ist explizit genannt. Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 

 

Wie werden Nebenerwerbsselbständige gefördert? Die aktuellen Förderungen sehen Vollerwerb vor.

 

Details zu einzelnen Förderprogrammen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 0382983 in der Info-Datenbank, das laufend aktualisiert wird und weiterführende Informationen zu allen uns derzeit bekannten Förderprogrammen enthält. Zudem arbeiten wir an weiteren, komfortablen Möglichkeiten, Sie bei der Auswahl der richtigen Fördermittel zu unterstützen. Das Dokument finden Sie hier: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/0382983 

 

Was bedeutet es, wenn einem Zuschuss die Rede von „bis zu“ einer bestimmten Summe ist?

 

Dazu am Beispiel Bayern: "Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses." Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ - erreicht der durch die Corona-Krise verursachte Liquiditätsengpass betragsmäßig nicht die maximale Höhe des Zuschusses, wird ein geringerer Zuschuss ausgezahlt - daher "bis zu". Erneut am Beispiel Bayern:  "In Nr. 6 des Antrags ist die Höhe des Liquiditätsengpasses konkret zu beziffern. Anträge mit Angaben wie z. B. „noch nicht absehbar“ können nicht bearbeitet und somit nicht berücksichtigt werden."

 

Sind Zuschüsse auch für Vermieter möglich, wenn es sich um nicht-gewerbliche Vermieter, wohl aber um einen umsatzsteuerlichen Unternehmer handelt?

 

Details zu einzelnen Förderprogrammen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 0382983 in der Info-Datenbank, das laufend aktualisiert wird und weiterführende Informationen zu allen uns derzeit bekannten Förderprogrammen enthält. Zudem arbeiten wir an weiteren, komfortablen Möglichkeiten, Sie bei der Auswahl der richtigen Fördermittel zu unterstützen. Das Dokument finden Sie hier: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/0382983 

 

Sind Zuschüsse steuerpflichtig?

 

Die Zuschüsse sind steuerbar. Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Ein Zuschuss soll sich an der Höhe der Kosten orientieren. Wird der Zuschuss zurückgefordert, wenn die Kosten nicht in erwarteter Höhe entstehen?

 

Das ist grundsätzlich möglich. Dazu exemplarisch eine Aussage des BMWi: "Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen." Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Gibt es bei den Soforthilfeanträgen in Bayern eine Definition, wann genau ein Liquiditätsengpass vorliegt?

 

"Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt, nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Alters­versorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.“ Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

 

Gibt es auch Zuschüsse für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder bleibt da nur die Beantragung von Krediten oder Bürgschaften?

 

Ja, es gibt auch Zuschüsse für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern - zum Beispiel in Bayern. Dort gibt es ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler in Form eines Zuschusses für Betriebe und Freiberufler mit Betriebs- oder Arbeitsstätte in Bayern, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Bei 51 bis zu 250 Beschäftigten beträgt der Zuschuss 30.000 Euro. Die Antragstellung ist ab sofort möglich unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

 

burggrjo
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Ich hätte eine Frage zum Thema Haupterwerb:

 

Auf der Homepage des Bayer. Wirtschaftsministerium steht folgendes zum Thema Anspruchsberechtigte:

 

Für Antragsteller mit bis zu 10 Beschäftigten gilt:

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen (bis zu 10 Beschäftigten: einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion), die
a) wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind,
und in beiden Fällen
b) ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und
c) bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.

 

Mir geht es jetzt um das oder, das ich entsprechend markiert habe. Für mich ist das ein Oder, dass entweder die eine oder die andere Anforderung erfüllen muss. Warum ist dann der Haupterwerb Voraussetzung, wenn ich dauerhaft am Markt als Unternehmen (im Nebenerwerb) tätig bin? Nach der derzeitigen Auslegung müsste hier ja dann ein und stehen. 

 

Auch beim Bund findet sich in den FAQ nichts von Haupterwerb. Erst in die pdf-FAQ, die über einen weiteren Link abgerufen werden können, steht, dass ein Nebenerwerbsbetrieb nicht anspruchsberechtigt wäre. 

 

Wegen der laxen und widersprüchlichen Formulierung der Anforderungen ist eine Beratung sehr schwer möglich. 

 

Woher nehmen Sie die Aussage her, dass nur Betriebe im Haupterwerb begünstigt sind und wie stehen Sie zu meinen Ausführungen, insb. zum Programm in Bayern?

 

Vielen Dank.

 

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Christian_Neuser
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Hallo,

 

eine kurze Nachfrage. Sie schreiben "Woher nehmen Sie die Aussage her, dass nur Betriebe im Haupterwerb begünstigt sind..." - auf welche Aussage beziehen Sie sich?

 

Beste Grüße,

Christian Neuser

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burggrjo
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Auf den Vortrag von Frau Mildner. Ich weiß nicht, ob das hier richtig war oder ob ich ein neues Thema hätte eröffnen müssen...

Für den Chat war mir das viel zu lange...

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Christian_Neuser
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Hallo,

 

alles gut, die Frage passt hier wunderbar rein. Ich wollte nur einmal nachfragen, ob Ihre Aussage sich auf das FAQ oder den Vortrag von Frau Mildner bezog. Sie bekommen gleich eine Antwort.

 

Beste Grüße,

Christian Neuser

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drms
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Hallo,

 

auf Seite 40 der Folien wird das BAFA Programm erwähnt und eine Unterstützung im "Berichtstool"? Leider hilft die angefügte Lexinform Nr. 0382982 auch nicht weiter...

 

Welches Tool ist gemeint? Woher kann es bezogen werden?

Danke für eine Aufklärung!

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Christian_Neuser
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Hallo,

 

dabei handelt es sich um eine Vorankündigung - die Unterstützung kommt zeitnah, voraussichtlich Ende nächster Woche als Download in Form eines Musterberichts, den Sie dann in den Programmen Bilanzbericht/AP einspielen können.

 

Behalten Sie dazu bitte www.datev.de/corona im Auge - dort informieren wir, sobald die Unterstützungsmittel verfügbar sind.

 

Beste Grüße,

Christian Neuser

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Hallo,

 

nach Sichtung der Formulierung der FAQ auf den Seiten des BMWI, in Bayern und in NRW kommen wir zu zu dem Schluß, dass Nebenerwerb nur dann förderfähig ist, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, (das im Nebenerwerb betrieben wird). In diesem Fall ist das Unternehmen förderfähig, nicht der "im Nebenerwerb selbständig Tätige". Selbständige und Freiberufler sind nur im Haupterwerb förderfähig.

 

Beste Grüße,

Christian Neuser

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burggrjo
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Entschuldigen Sie, wenn ich jetzt hartnäckig bin. Ich verstehe hier die Definition von Unternehmen nicht. Ich hätte am Besten ein Beispiel:

 

X ist Arbeitnehmer und in Vollzeit angestellt. Daneben betreibt X einen Friseursalon, in dem seine Ehefrau angestellt ist. Er selbst ist kein Friseur und erledigt nur Verwaltungstätigkeiten. 

 

Für mich ist das ein Unternehmen (und es ist auch meines Erachtens ein Unternehmen, wenn X selbst als Friseur tätig wäre und keine Angestellten vorhanden sind). Haupt- oder Nebenerwerb spielt hier meines Erachtens keine Rolle. 

 

Mein großes Problem ist, dass vieles sehr schlampig beschrieben ist. Was bedeutet "Unternehmen"? Bei mir poppt immer die Definition aus der Umsatzsteuer hoch. Ich gehe davon aus, dass mit Unternehmen Gesellschaft gemeint ist. Aber das steht so nicht da... 

 

Es wird meiner Meinung nach in den nächsten Jahren noch viele Probleme geben...

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bodensee
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In der Kürze der Zeit kann man auch von der Verwaltung und Politik leider nichts anderes erwarten. 

 

In ihrem Bsp. ist auch für mich ihr Friser ein Unternehmen. 

 

Aber die Liq.hilfe sollten einem Unternehmen oder .... zu Gute kommen der einen entsprechenden Liq.engpass hat. In ihrem Fall sollte der Unternehmer durch seine Anstellung selbst wenn die in Kurzarbeit ausgeübt werden sollte noch genügend Liquidität haben um sein Überleben zu sichern. Natürlich wiederum abhängig von der Kostenstrutkutr des Betriebs ( ehefrau in Kurzarbeit=keine Kosten mehr). Verbleiben ggf. noch Miete und sonstige Kosten. 

 

@ Christian Neuser : die vorrangige Mittelverwendung aus dem Privatbereich ist nach meinen Informationen inzwischen Bundesweit obsolet. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 27.04.2020 19:20:32 von bodensee
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