abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Aufstockung / Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

2
letzte Antwort am 11.05.2020 07:49:13 von Michael_Auerochs
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
DATEV-Mitarbeiter
Michael_Auerochs
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 1 von 3
2694 Mal angesehen

Hallo liebe Teilnehmer/innen,

 

um die für den Arbeitnehmer finanziell nachteiligen Auswirkungen der Kurzarbeit abzumildern, gewähren manche Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Auch mehrere Tarifverträge – vor allem in den neuen Bundesländern – sehen die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zum Kurzarbeitergeld vor. Dieser Zuschuss gehört nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SvEV[2] nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, soweit er zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags von Sollentgelt und Istentgelt nicht übersteigt. Das bedeutet, dass die Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld im Normalfall bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Betracht bleiben. Allerdings ist der Zuschuss steuerpflichtig (vgl. vorstehende Nr. 2).

 

Soweit der Zuschuss 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts übersteigt, ist er steuer- und beitragspflichtig (also nur der übersteigende Teil ist sowohl steuer- als auch beitragspflichtig).

 

Wie Sie den Zuschuss abrechnen, finden Sie in den Dokumenten:

LODAS: Dok.-Nr. 5303311 – im Kapitel 3.6

Lohn und Gehalt: Dok.-Nr. 5303312 – im Kapitel 10

 

 

majavater
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 3
2271 Mal angesehen

Wenn der Arbeitgeber das KUG auf 100% aufstockt und ich für den steuer- und sv-pflichtigen Aufstockungsbetrag die Stammlohnart 202 wie im Dokument 1008921 beschrieben, ohne weitere Anpassungen verwende, wird (Gehaltsempfänger) das KUG gekürzt. Grund ist, dass die Aufstockung als Ist-Entgelt dem unveränderten Sollentgelt gegenüber gestellt wird. Ist dies so korrekt?  Ich konnte bisher dazu nichts finden

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Michael_Auerochs
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
2212 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

die Stammlohnart 202 ist im Register Kug standardmäßig auf Keine Berechnung geschlüsselt.

Zusätzlich ist beim sv-pflichtigen Anteil auch die Lohnart 412 - Korrektur Istentgelt zu verwenden.

 

Weitere Infos finden Sie im Dokument 1008921.

 

Viele Grüße aus Nürnberg und einen guten Start in die neue Woche!

 

0 Kudos
2
letzte Antwort am 11.05.2020 07:49:13 von Michael_Auerochs
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage