Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, so ist dieser so lange SV-frei und steuerpflichtig, wie der Unterschiedsbetrag des Brutto-Soll-Entgelts und des Brutto-Ist-Entgelts 80% nicht übersteigt. Überschreitet der Zuschuss 80 % ist dieser SV-pflichtig wie auch steuerpflichtig.
LODAS: Dok.-Nr. 5303311 - Kapitel 3.6
Lohn und Gehalt: Dok.-Nr. 5303312 - Kapitel 2.5
Viele Grüße
Bei der Abrechnung eines AG-Zuschusses zu KUG bitten wir um Verständnis, dass eine automatische Berechnung über die DATEV-Lohnprogramme aufgrund der Vielzahl von individuellen Vereinbarungen nicht einfach umsetzbar ist. Aktuell prüfen wir, wie wir Sie hierbei unterstützen können.
Im Infodokument #1008688 sowie über den Lohn-Infoservice (Art-Nr. #19013) halten wir Sie auf dem laufenden.
Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen
Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS)
Kurzarbeitergeld erfassen (Beispiele für Lohn und Gehalt)
Sehr geehrter Herr Bäuerlein,
ich habe einen Mitarbeiter (Firmenzahler) mit den Bedingungen aus dem Dokument 5300352 Nr 6b = freiw. KV
Lohn 7.254,72
14,6%
Zus. 0,7%
= AG Zuschuss 358,60 für KV
Jetzt habe ich eine AG Aufstockung zum KUG von 1.300,00 LA 415
(Betrag manuell errechnet passt mit 80 % wg SV Freiheit, errechnet manuell anhand Datev PDF))
Datev Lodas rechnet nun einen AG Zuschuss KV von 410,84 ab als Netto-Bezug...
Ich kann gar nicht nachvollziehen woher der Betrag kommt, es müsste doch bei 358,60 als Höchstbetrag halber
Beitrag von 717,19 bleiben..?
PSD freiw. KV = hinterlegt ist halber Satz berechnen bei AG Zuschuss
.. wenn hier aus dem Entgelt berechnen gewählt wird, bleibt es auch bei 410,84..?
Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar
Guten Tag,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir über die DATEV-Community konkrete Fallbsp. nicht erörtern können.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, hierzu eine Serviceanfrage zu stellen oder eine Beratung online zubuchen:
https://www.datev.de/web/de/service/experten-fragen/datev-hotlines/servicekontakt-online/
Um eine Beratung online zu vereinbaren, können Sie auch gern Ihren DATEV-Kundenverantwortlichen ansprechen, er/sie wird den Termin dann in die Wege leiten.
Vielen Dank.