Wir haben bei uns jetzt die Dokumentenablage Revisionssicherheit aktiviert. Auf einem Datev Seminar wurde uns gesagt, dass Dokumente durch diese Umstellung nicht mehr gelöscht werden können. Ist das richtig, kann man da noch etwas umstellen?
Ich sehe seit der Aktivierung nur die Änderungshistorie für die Dokumente, aber gelöscht werden können die Dokumente weiterhin.
Solange Dokumente gelöscht werden können, ist das ganze meiner Meinung nach doch auch nicht revisionssicher?
Eventuell werden diese Belege bei Löschung in ein Archiv abgelegt. Sodass der Beleg weiterhin bestehen bleibt.
Seit der DSGVO muss es eine Löschmöglichkeit geben. Es besteht ja eine Löschpflicht für bestimmte Dokumente. Das wurde von der DATEV nun mit der 12.0 auch in DMS integriert. Da kann man sich natürlich fragen, wo da die Revisionssicherheit bleibt. Zumindest sollte man es so konfigurieren, dass die Löschmöglichkeit nur wenigen Benutzern, ggf. dem Administrator vorbehalten bleibt.
Über die Rechteverwaltung (Dokument 0904066, Punkt 6.11.9: LEXinform/Info-DB) kann man den Benutzern das Recht für endgültiges Löschen nehmen. Dann kann zwar ein Dokument in den Papierkorb verschoben werden, endgültig kann der Benutzer es jedoch nicht löschen.
Ok vielen Dank für die Antworten. Dann werden wir das so machen, dass wir die Rechte für das endgültige Löschen für die Mitarbeiter sperren.