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Vollmachtsdatenbank - Zustellweg ändern - darf nicht in Kanzlei landen - WIE? Rechte verwalten?

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letzte Antwort am 30.04.2026 11:45:26 von irisla
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irisla
Fortgeschrittener
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Liebe Community, 

wie kann ich in der Vollmachtsdatenbank für die erteilte Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen den Zustellweg ändern?

 

Problem, eine eigene StE, die erstellt wird in der Kanzlei aber auf die keineswegs das Sekretariat oder andere Mitarbeiter Zugriff haben dürfen, sprich der StBescheid darf auf keinen Fall in der Kanzlei offen zugänglich eingehen. Eine abweichende Zustelladresse bei der Erstellten StE kann man aber nicht mehr hinterlegen. 

 

Das FA ist zwar informiert, aber verlassen darauf kann man sich nicht.

 

Ist das ggf über Rechte auch möglich zu sperren, dass keine Mitarbeiter außer der Chef und derjenige MA Zugriff darauf haben, die es angeht? Sorry, ich kenne mich in der Vollmachtsdatenbank leider nicht aus und die Dame die sich auskennt sollte gar nicht erst darauf hingewiesen werden, da sie Neugier als zweiten Namen hat.

 

Kann mir hier jemand helfen und einen Tipp geben?

 

DANKE

 

LG Iris

Neu_hier
Meister
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Geht es a) um einen Papier-Steuerbescheid oder b) um einen elektronischen Bescheid der in DATEV-Programmen bereitgestellt wird?

Im zweiten Fall (b) kann der Zugriff in der Rechteverwaltung auf Mitarbeiterebene gesperrt werden (z.B. auch/nur für Post, Fristen und Bescheide).

Ich sehe den direkten Zusammenhang mit der Vollmachtsdatenbank hier aber nicht, denn in dieser kann nur zwischen Papier und elektronischer Bekanntgabe gewählt werden. Der Rest spielt sich im körperlichen Posteingang oder in der Software (Post, Fristen und Bescheide) ab.

Was da dem Finanzamt mitgeteilt wurde, verstehe ich auch nicht. 

Alternativ kann in der Vollmacht auch ganz einfach die Bekanntgabevollmacht aufgehoben werden, dann geht der Papierbescheid an den Steuerpflichtigen direkt (so würde ich das sicherhaltshalber machen).

Danke
irisla
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DAnke für die ANtwort, ich teste das mal. DAs ist ja das 'Problem, man weiß ja nicht mal was per Papier und was per digital kommt. Selbst die FA im gleichen Bezirk machen die Vorgänge von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Aber das ist mal eine Orientierung wo ich hinschauen kann/muss. DANKE

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einmalnoch
Experte
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Nachricht 4 von 5
75 Mal angesehen

@irisla 

 

In der direkten Bearbeitung der Vollmacht innerhalb der Vollmachtsdatenbank kann die Verwendung der Adresse frei vergeben werden.

 

Dazu in der Vollmachtsdatenbank die Kanzlei bearbeiten auswählen und dann dort eine neue Bekanntgabeadresse anlegen. Diese neue Adresse wird dann mit der Vollmacht verknüpft.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
irisla
Fortgeschrittener
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DAnke das prüfe ich nächste Woche gleich, da bin ich vor Ort wegen dem Zugriff auf die VMD. Kann ich im HO nicht. 

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letzte Antwort am 30.04.2026 11:45:26 von irisla
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