Hallo in die Runde,
Mandanten von uns können im Unternehmen online im Posteingang nicht den Belegtyp ändern.
Das die Belege noch nicht bearbeitet sein dürfen ist bekannt. Das die Belge nicht aus einem anderen heraus in den Posteingang verschoben wurden ist auch bekannt. Die Belge sind auch noch nicht gebucht, es wurde kein Zahlung zu den Belegen erstellt und keine Kontoumsätze zugeordnet. Dennoch ist eine Änderung des Belegtyps nicht möglich.
Die Smartcards besitzen die Standardrechte und die Ordnerrechte im Bereich Belege.
Kann mir jemand sagen, wo sich das Recht "Belegtyp ändern" versteckt?
Vielen Dank im Voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @sokru,
erst einmal vielen Dank für die ausführliche Situationsbeschreibung.
Verstehe ich dich richtig, dass das geschilderte Problem bei mehreren Mandanten auftritt ?
Sind die vergebenen Rechte unter "Belege" in der RVo bei allen Mandanten so wie du es beschreibst, also Standardrechte und Ordnerrechte ?
Dann sollte, wie auch im nachfolgenden Hilfe-Dokument unter 2.1 beschrieben auch das ändern des Belegtyps möglich sein Belege online - Rechte verwalten
Das Recht "Belegtyp ändern" gibt es so nicht...😅
Zur Eingrenzung des Problems wären Screenshots hilfreich ! Werden den Mandanten denn, wenn Sie einen Beleg im Posteingang in DUO ausgewählt haben (blauer Haken) nur bestimmte Möglichkeiten angeboten bzw. wie gehen die Mandanten denn vor ?
Bisher hat sich nur ein Mandant beschwert, dass das Ändern des Belegtyps nicht funktioniert. Einen Screenshot aus dem der konkrete Fehler (Funktion kann nicht ausgewählt werden oder Belegtyp ändern ist wegen ... nicht möglich) habe ich noch nicht erhalten.
Das Dokument https://www.datev.de/hilfe/1071402 habe ich auch gelesen und fühlte mich deswegen auf der sicheren Seite. Wenn ich keine weiteren Anregungen erhalte, werde ich mich über die Fernbetreuung beim Mandant aufschalten und dann mit ihm gemeinsam nachsehen, wo das Problem liegen könnte.
Die Mitglieder von denen ich mir eine Lösung erhofft hatte sind leider gerade in Sendepause - DATEV-Community - 242058.
Okay, dann ist das prüfen via Fernbetreuung sicherlich eine gute Idee 😉
Grundsätzlich ist es sicher nicht verkehrt, wenn der Mandant im Vorfeld im Browser alle Cookies und den Cache löscht - dann einfach mal kucken, ob du ne Lösung findest...viel Erfolg dabei !
Meld dich gerne auch zurück, vielleicht hilft deine Schilderung nach der Fernbetreuung weiter !
Off Topic: Das diese wichtigen Mitglieder sich auf unbestimmte Zeit hier ausgeklinkt haben, kann ich gut verstehen - ich hoffe, dass man hier konstruktiv wieder zusammenfindet !
Heute beim Mandanten eine Fernbetreuung durchgeführt. Ergebnis ist, dass das Belegtyp ändern funktioniert, sofern man weiß an welcher Stelle es möglich ist.
Mandant ist nun zufrieden, dass DUO im wesentlichen so funktioniert, wer er sich vorstellt.
Schulen Sie den Mandanten nicht? Kommt mir so vor als würden Sie ihm/ihr einfach die Zugangsdaten für den Smartlogin geben und dann den Mandanten ins kalte Wasser werfen.
Wie machen Sie das?
Also bei uns wird nicht jeder Mandant geschult. Manche wollen sich die Ausgaben sparen, im Sinne, kann schon nicht so schwer sein.
Darüber sollten Sie nochmal nachdenken. Wenn die Mandanten DUO nicht vollumfänglich nutzen/nicht richtig nutzen, haben Sie ja kaum einen Mehrwert von. Und das sollte es einem schon Wert sein, wenn man für das Programm 10,50€, bzw. 12,50€ im Monat bezahlt.
interessante Sichtweise, die aber nicht jeder Mandant teilt
Wir haben dieses Mandant in Frühjahr 20212 sehr wohl in Unternehmen online geschult. Damals in der blauen Welt (keine Ahnung ob einer von Ihnen diese noch kennt) waren viele Funktionen an anderen Stellen zu finden und einiges was damals noch ging geht eben heute nicht mehr.
Ich kann nicht wegen jeder Änderung in DATEV Unternehmen online sämtliche Mandanten wieder erneut schulen. Zum einen muss ich die Veränderungen zeitaufwendig allein herausfinden und zum anderen kann man den Mandanten doch nicht (gefühlt) jährlich eine Schulung zu DATEV Unternehmen online in Rechnung stellen.
Zum Glück werden manche Funktionen, wie eben in meinem Fall das "Belegtyp ändern" eher selten benötigt. Deswegen kann es schon einmal vorkommen, dass eine Funktion, die vor 9 Jahren an einer bestimmten vermeintlich noch funktioniert hat, an dieser Stelle eben heute nicht mehr funktioniert.
Konnte man in der blauen die Belege überhaupt festschreiben? Konnte man ggf. mit anderen Rechten als heute die Festschreibung wieder aufheben? Das Löschen des Papierkorbs war in der blauen Welt auch in den Ordnerrechten enthalten. Mit der Umstellung auf die grüne Welt wanderte diese Funktion in die Sonderrechte, die laut DATEV den Mandanten nicht unbedingt freizugeben sind.
Die Zeit bringt einen gewissen Wandel mit sich. Uns deswegen zu unterstellen, wir würden die Mandanten nicht schulen ist in meinen Augen deutlich übertrieben. Keine Ahnung wie lange Sie schon Unternehmen online einsetzen. Wir können uns ja in neuen noch einmal über die Schulung der Mandanten auf Grund der ständigen Änderungen unterhalten.
Im Übrigen war dieses Thema abgeschlossen. Erst nichts konstruktives beitragen und im Nachhinein, wenn es eine Lösung gibt, kluge Ratschläge geben ist auch nicht die feine Art.