Ein Mandant hat eine neue SmartLogin ID bekommen und muss den EBICS Zugang neu Initialisieren.
Er loggt sich mit der neuen SmartLogin ID ein und führt die Initialisierung durch, die Initialisierung ist erfolgreich. Allerdings wird im neuen EBICS-Zugang noch die alte SmartLogin ID aufgeführt, obwohl die Initialisierung über die neue ID erfolgte und die Umsatzabholung ist nicht möglich.
Der Mandant nutzt UO über Parallels auf einem Mac.
Muss DATEV hier erstmal etwas umstellen, bevor man die Initialisierung durchführt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ist der EBICS-Zugang vor der Neuinitialisierung durch die Bank zurückgesetzt worden?
Üblicherweise muss ein Zugang, der auf "Initialisiert" steht, vor einer erneuten Initialisierung von der Bank auf "Neu" oder "Wartet" zurückgestellt werden.
Ja, der Zugang wurde vorher von der Bank zurückgesetzt.
Dann kann man den EBICS Zugang oder Zugänge alle löschen und nochmal von vorne anfangen inkl. Unterschrift der INI Briefe. Frage mich eher warum das Mandat ein neues SmartLogin bekommen hat, wenn 1 doch ausreicht und man es auch mit der UserID und dem Registrierungscode (aus der SmartLogin Administration auch ganz ohne Briefe zu finden) beliebig oft auf beibiegen Telefonen aktivieren kann? 🤔 Hoffe ja nicht, dass Sie ein neues bestellt haben, weil das Mandat ein neues Smartphone hat 😲. Zumal an der UserID auch alle anderen DUO Rechte hängen und wenn man keine UO Gruppe gebaut hat, man von vorne anfangen kann.
@Caro123 schrieb:
Der Mandant nutzt UO über Parallels auf einem Mac.
Wozu Parallels? Wenn er ein SmartLogin hat inkl. EBICS kann er auch Safari unter MacOS nutzen und gibt es da Probleme kann man auf Google Chrome setzen. Wer Windows auf einem Mac installiert, kann auch gleich ein Dell XPS oder Lenovo X1 nutzen.
Hallo,
in DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1019558 ist ab Kapitel 2.1 beschrieben, wie Sie vorgehen müssen.
Hallo, seltsamer weise habe ich auch heute genau das Problem beim Mandant erlebt. Die Löschung und anschließende Neuinitialisierung hat nicht das Problem gelöst. Er will noch die Bank deswegen anrufen.
@natalja schrieb:
Die Löschung und anschließende Neuinitialisierung hat nicht das Problem gelöst.
Welches Problem? Welche Fehlermeldung?
Der Mandant hat neue SmartLogin erhalten, die EBICS- Einstellungen liefen noch auf den alten Zugang. Deswegen konnte er die Überweisungen mit dem neuen Medium nicht ausführen. Die Löschung des Zugangs und erneute Identifizierung mit dem aktuellen SmartLogin hat nicht funktioniert, leider. Es tritt doch ein Fehler auf. Lt. Abhilfedokument 1019558 soll EBICS-Initialisierung zuerst durch Bank zurückgesetzt werden. Vielleicht lag es daran.
@natalja schrieb:
Der Mandant hat neue SmartLogin erhalten
Warum?
@natalja schrieb:
Lt. Abhilfedokument 1019558 soll EBICS-Initialisierung zuerst durch Bank zurückgesetzt werden. Vielleicht lag es daran.
Zu 100%, weil das fest bei der Bank hinterlegt wird und einmal initialisiert kein Gerätewechsel ohne Zurücksetzen bei der Bank möglich ist. Ist wie eine Heirat. Die EBICS Zugangsdaten müssen jetzt erst vom alten SmartLogin geschieden werden, bevor man neu verheiratet. Hatte @andrereissig aber auch hier genannt.
@metalposaunist schrieb:
ZU 100%, weil das fest bei der Bank hinterlegt wird und einmal initialisiert kein Gerätewechsel ohne Zurücksetzen bei der Bank möglich ist. Ist wie eine Heirat. Die EBICS Zugangsdaten müssen jetzt erst vom alten SmartLogin geschieden werden, bevor man neu verheiratet. Hatte @andrereissig aber auch hier genannt.
Korrekt! Ein erfolgreicher INI-Status am Bankrechner erlaubt keinen erneuten INI-Auftrag ohne vorherige Rücksetzung.
Bin ungeduldig gleich auf Lösungskommentar gesprungen, daher Ihr Hinweis verpasst. Vilen Dank für die Antworten! Ich hoffe es kann bei der Bank auch ganz schnell erledigt werden.
Weil der Mandant hatte den Stick auf seinen Namen, die im Betrieb für die Buchhaltung, wie Belegeeinreichung für den Stb. benutzt wird und einen SmartLogin auf den geleichen Namen mit weiteren Rechten wie BWA, Banküberweisungen etc.. Tja, bei der Umstellung der Rechte auf Person fand ich die Bestellung des neuen SmartLogins für die "Chefangelegenheiten" die sicherste und optimalste Lösung und tadaaaaa! 🙂
Apropos, die nicht Übernahme der Medien, dessen Rechte nicht umgestellt werden sollen, fand ich skurril und kann immer noch nicht nachvollziehen, wie soll es später aussehen bzw. nachvollzogen werden, welche Rechte hat der XY mit den SmartLogin nun. Mein Ziel war, zur 100% vermeiden, dass die Rechte der beiden Zugangsmedien sich angleichen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung!