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Kündigung SmartLogin durch den Mandanten selbst

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letzte Antwort am 21.10.2024 08:40:09 von mapex
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Stephie
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
347 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen, 

 

wir möchten gerne unseren Mandanten mitteilen, das Sie selbst für die Kündigung der nicht mehr vorhandenen SmartLogins zuständig sind.
Außerdem ist im Mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft dies durch die Kanzleien auch untersagt. 

 

Wir haben uns überlegt, unseren Mandanten eine vorgefertigte E-Mail vorzubereiten, in der u.a. die Vertrags- bzw. ID-Nr. des SmartLogins mit aufgeführt wird. 

 

Wo finden meine Mandanten (die Inhaber) diese Vertrags- bzw. ID-Nr.? 

 

Es kommt ja auch oft vor, das es sich um ein SmartLogin eines ehemaligen Mitarbeiter handelt und mein Mandant selber gar keine Unterlagen dazu hat. 

 

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. 

 

Habt ihr ggf. noch weiter Empfehlungen/Ideen für mich, wie ihr euren Mandanten dies kommuniziert habt? 

 

Vielen Dank schonmal. 

 

Guten Wochenstart und viele Grüße

Stephanie 

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 2 von 8
326 Mal angesehen

@Stephie  schrieb:


Außerdem ist im Mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft dies durch die Kanzleien auch untersagt. 

Sie können sich dafür auch eine Vollmacht geben lassen:

 

Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV eG - DATEV Hilfe-Center

 


@Stephie  schrieb:

 

Wo finden meine Mandanten (die Inhaber) diese Vertrags- bzw. ID-Nr.? 


Im DATEV-Arbeitsplatz -> Wissen und Service -> Service-Anwendungen -> Vertragsübersichten -> Hard - und Software

 

Wenn man den Benutzer dort anklickt, erscheint unten rechts eine Detailübersicht, dort ist der Punkt "Kennung (ID)". Nicht wundern: Auch beim Smart Login heißt der Punkt "Smart Card":

 

andrereissig_0-1729490348915.png

 

Live long and prosper!
Stephie
Beginner
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Nachricht 3 von 8
316 Mal angesehen

Vielen Dank für deine Rückmeldung.

 

Ich kenne die beiden Empfehlungen und habe diese auch an meine Chefs weitergeben, aber Sie möchten, dass die Mandaten selber dafür verantwortlich sind und kündigen. 

 

Mich würde aber interessieren, wie ihr die Information vom Mandanten bekommt, das ein SmartLogon/Karte gekündigt werden muss? Wir bekommen diese Infos grundsätzlich nie. 

 

 

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 8
309 Mal angesehen

@Stephie  schrieb:

 

Mich würde aber interessieren, wie ihr die Information vom Mandanten bekommt, das ein SmartLogon/Karte gekündigt werden muss? Wir bekommen diese Infos grundsätzlich nie. 


Maximal zufällig, wenn der Mandant sich gerade mit den Usern beschäftigt und ein Altaccount auffällt oder für eine Smart Card ein Schreiben für den Zertifikatstausch ankommt.

 

Es gibt eine Handvoll sorgfältiger Mandate, die sich darum kümmern, die User zu pflegen. Aber dem Großteil ist es schlichtweg egal.

Live long and prosper!
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Stephie
Beginner
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Nachricht 5 von 8
292 Mal angesehen

Wir denken da an den Datenschutz, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter weiterhin mit seinem SmartLogin ins DUo gelangt und sich die Rechnungen etc. anschauen kann, wofür er überall freigeschaltet ist. 

 

Nachher kommt das auf unsere Kanzlei zurück und werden ggf. dafür Haftbar gemacht. 

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mapex
Fachmann
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Nachricht 6 von 8
280 Mal angesehen

viele grüße an deine chefs.... das ist wunschdenken. JEDER möchte das, denn schließlich hat man dafür ja das MigMag eingerichtet aber die praxis lehrt uns bereits seit jahren, dass das so nicht funktioniert.

 

der mandant kennt sich nicht aus, weiß nix und fragt ja dann doch uns, wie es geht. und dann kann ichs auch gleich selbst machen, bin schneller und kostet mich letztlich wenn schon, dann doch weniger zeit, als ihn dann auch noch bei der hand zu nehmen und zu führen.

 

also ich überspitze vielleicht ein wenig aber bei uns hat das noch kein einziger mandant geschafft bzw. sich darum gekümmert. wir haben sogar welche, die noch für DUO zahlen obwohl sie schon seit zwei jahren aufgehört haben und es nicht hinbekommen das zu kündigen...

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
andrereissig
Allwissender
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Nachricht 7 von 8
275 Mal angesehen

@Stephie  schrieb:

Wir denken da an den Datenschutz, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter weiterhin mit seinem SmartLogin ins DUo gelangt und sich die Rechnungen etc. anschauen kann, wofür er überall freigeschaltet ist. 

 

Nachher kommt das auf unsere Kanzlei zurück und werden ggf. dafür Haftbar gemacht. 


Das sehe ich erstmal grundsätzlich entspannt.

 

Ja, das Risiko besteht, aber wir sind immer noch Steuerberatungskanzleien und keine Kindertagesstätten.

 

Wenn vergessen wird, einem Ex-MA den Schlüssel zu den Räumlichkeiten abzunehmen, kann man dafür auch nicht denjenigen verantwortlich machen, der die Tür eingebaut hat.

 

Ein gewisses Maß an Restverantwortung und Selbständigkeit darf man da noch annehmen. Ansonsten könnten wir den Mandanten auch mal fragen, ob er uns das GF-Gehalt überweist, wenn wir schon seine Pflichten wahrnehmen müssen.

 

Falls ein Mandat zu solchen Mitteln greifen sollte, hat man vermutlich noch an ganz anderen Stellen erheblichere Probleme in der Geschäftsbeziehung.

Live long and prosper!
mapex
Fachmann
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Nachricht 8 von 8
271 Mal angesehen

Ja, das Risiko besteht, aber wir sind immer noch Steuerberatungskanzleien und keine Kindertagesstätten.

doch das sind wir leider. zumindest mein gefühl. aber was willste machen...


 

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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letzte Antwort am 21.10.2024 08:40:09 von mapex
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