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Beraternummer Zuordnung

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letzte Antwort am 09.04.2024 09:15:02 von metalposaunist
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lukasklein
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Hallo zusammen,

 

ich habe irgendwie einen Knoten im Kopf:

 

Es geht darum eine Unternehmensgruppe aus Gesellschaften getrennt voneinander in DUO abzubilden. Gewünscht wäre, dass eine Holding mit drei Untergesellschaften in DUO so abzubilden, dass mit einem Smartlogin alle Gesellschaften zu erreichen sind.

 

Bisher scheitere ich allerdings schon an Schritt 0, der Anlass meines Posts ist: Wie ist der Status Quo? 

 

Über die Serviceanwendungen kann ich sehen, dass es zu der Gesellschaft eine Beraternummer gibt. In der Mandantenübersicht in den Serviceanwendungen sehe ich jedoch nur, dass alle Gesellschaften auf der Beraternummer der Kanzlei laufen. Wozu dient die Beraternummer der Gesellschaft, wenn doch DUO, MAD, KRWE, HBCI und alle weiteren Daten auf der Beraternummer der Kanzlei liegen?

 

Könnte mir das jemand erklären?

 

VG

metalposaunist
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Du brauchst eine mandantengenutzte Beraternummer für den Mandanten, damit Du dort einen DUO Vertrag bestellen kannst, samt Medien für die Personen beim Mandanten. Dann kannst Du via Rechteverwaltung online den Personen Zugriff auf die Bestände geben, die unter der Kanzleiberaternummer liegen. 

 


@lukasklein schrieb:

Über die Serviceanwendungen kann ich sehen, dass es zu der Gesellschaft eine Beraternummer gibt.


Braucht es nicht. Nur die Holding braucht eine, dort legst Du die Personen samt Medien an und legst aber zu jeder Gesellschaft jeweils den Belege / Stammdaten online Bestand an. Via Rechteverwaltung online kannst Du dann sagen, welche Person auf welche Gesellschaft mit welchen Funktionen zugreifen soll. 

 

Daher nicht pro Gesellschaft eine Beraternummer anlegen und pro Gesellschaft die gleichen Personen, weil jede Person nur 1 SmartLogin haben kann (dafür mehrere SmartCards, was aber nicht zu empfehlen ist, weil man bei jedem Gesellschaftswechsel die SmartCard wechseln müsste - ultra nervig, führt zu wenig Akzeptanz). 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
ErgonomischerBürostuhl
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Das was @metalposaunist sagt + du kannst die Administration dann über den Assistenten machen und direkt alle SmartLogins die diese Zugänge haben sollen gemeinsam Administrieren und die Bestände in Unternehmen online freigeben. Dann muss nicht jeder SmartLogin einzeln angegangen werden.

viele Grüße - Philip Hönicke
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lukasklein
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Hallo Daniel,

 

wie immer vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich:

 

Eine neue Beraternummer für die Holding einrichten und sämtliche bereits bestehende Onlinebestände inkl. aller bestehenden Smartlogins der einzelnen Firmen auf diese neue Beraternummer über LAO übertragen? Oder habe ich dich da missverstanden?

 

Wie ist das dann in der RVO? Es gibt ja eine neue Beraternummer, die ich dann ändern muss. Die Rechte zu einzelnen Tochter-Gesellschaften kann ich nach wie vor über Mandantennummer steuern? Die Mandantennummer bezieht sich dann auf den Bestand auf unserer Beraternummer?

 

LG

 

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metalposaunist
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@ErgonomischerBürostuhl schrieb:

Dann muss nicht jeder SmartLogin einzeln angegangen werden.


Dazu gibt es Gruppen, denen man die Rechte gibt. Gruppen sind gekommen um zu bleiben, weil bei Kündigung der Medien / Personen man die Rechte mit in den Tod reist und bei Einstellung von Mitarbeitern man manuell die Rechte von Person A auf B kopieren muss. Mit der Gruppe ist das alles egal. Da fügt man mit 2 Klicks nur die Person hinzu: fertig. 

 

Und bei Rechteänderungen muss man die nur 1x machen aber x Personen profitieren zu 100% gleich davon. Es kann keine Rechteunterschiede geben. Zu 105% ausgeschlossen.  

 


@lukasklein schrieb:

Eine neue Beraternummer für die Holding einrichten und sämtliche bereits bestehende Onlinebestände inkl. aller bestehenden Smartlogins der einzelnen Firmen auf diese neue Beraternummer über LAO übertragen? 


Per LAO geht das (meine ich) aber nicht. Da kannst Du keine SmartLogins von A auf B übertragen bzw. habe ich das so noch nie gemacht. Ich habe immer einen SK ans LCs geschrieben und meine Bitte formuliert. Die Bestände kannst Du auf der Kanzleiberaternummer lassen. 

 

Du kannst - wenn heute schon alle SmartLogins auf 1 mandantengenutzten Beraternummer liegen - auch diese weiter verwenden und brauchst dann nicht alles auf die Holding übertragen. Habe nur im Hinterkopf, wenn Du das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft aktivierst, schreibt DATEV an diese Beraternummer direkt die Rechnung. Heißt, wer soll die Kosten für den DUO Vertrag übernehmen bzw. was soll DATEV als Rechnungsanschrift nutzen? Wenn's die Holding sein soll, muss die alle SmartLogins und DUO Verträge "im Bauch" haben. 

 


@lukasklein schrieb:

Es gibt ja eine neue Beraternummer, die ich dann ändern muss.


Was musst Du da genau ändern? 

 


@lukasklein schrieb:

Die Rechte zu einzelnen Tochter-Gesellschaften kann ich nach wie vor über Mandantennummer steuern? Die Mandantennummer bezieht sich dann auf den Bestand auf unserer Beraternummer?


Ja, entscheidend ist immer der Ordnungsbegriff = die Kombination aus Berater- und Mandantennummer, weil die Mandantennummer allein nicht einzigartig ist. In jeder DATEV Kanzlei gibt es den Mustermandaten 99999. Trotzdem gibt es den 40.000x - für jeden Genossen 1 Testbestand, weil vor der 99999 die Kanzleiberaternummer steht und erst damit die Eindeutigkeit zum Bestand hergestellt wird. Es kann also jeder der 40.000 Genossen mit seinem Testbestand machen, was er will. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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KBär
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@metalposaunist hallo erstmal 

Also du hast dich direkt an die Datev gewendet mit der Bitte, dass diese div. mandantengenutzte Beraternummern zusammenfügt bzw. den DUO-Bestand von einer auf die andere überträgt?
Ich bin mir aktuell unsicher, ob man nicht auch selbst einfach die mandantengenutzte Beraternummer der Mandantennummer zuordnen kann und die bspw. DUO-Bestände so bestehen bleiben können, aber über einen anderen Vertrag laufen.

Kannst du hierzu evtl. Input geben bzw. hast du hier irgendwelche Erfahrungswerte?

Danke vorab und viele Grüße

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metalposaunist
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@KBär schrieb:

dass diese div. mandantengenutzte Beraternummern zusammenfügt


Man kann keine Beraternummern zusammenfügen / fusionieren. 

 


@KBär schrieb:

bzw. den DUO-Bestand von einer auf die andere überträgt?


DUO Bestände kann man selbst auf neue Ordnungsbegriffe speichern: Mandantendatenübertrag innerhalb der Mitgliedschaft  

 


@KBär schrieb:

Ich bin mir aktuell unsicher, ob man nicht auch selbst einfach die mandantengenutzte Beraternummer der Mandantennummer zuordnen kann und die bspw. DUO-Bestände so bestehen bleiben können, aber über einen anderen Vertrag laufen.


Das verstehe ich nicht bzw. nur zum Teil. Du kannst jeder mandantengenutzten Beraternummer Zugriff auf jeden Ordnungsbegriff aus der Kanzlei geben. Zugriff auf andere mandantengenutzte Beraternummern bzw. Ordnungsbegriffe dort drunter sind nicht möglich (soweit ich weiß; noch nie gebraucht).  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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KBär
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@metalposaunist schrieb:

DUO Bestände kann man selbst auf neue Ordnungsbegriffe speichern: Mandantendatenübertrag innerhalb der Mitgliedschaft  


Hier meinte ich, dass man auf dem DATEV Arbeitsplatz in der Leistungsübersicht dem Mdt. eine mandantengenutzte Beraternummer zuordnen kann, sodass die darüber laufenden Verträge und Lizenzen ebenfalls für diese Mandantennummer gelten.

 

@metalposaunist schrieb:

Das verstehe ich nicht bzw. nur zum Teil. Du kannst jeder mandantengenutzten Beraternummer Zugriff auf jeden Ordnungsbegriff aus der Kanzlei geben. Zugriff auf andere mandantengenutzte Beraternummern bzw. Ordnungsbegriffe dort drunter sind nicht möglich (soweit ich weiß; noch nie gebraucht).  


Beispiel:
Mandant A und B haben jeweils einen DUO-Bestand und eine mandantengenutzte Berater-Nr.

Angenommen, ich würde nun bei Mdt. B die

mandantengenutzte Berater-Nr. von Mdt. A zuordnen, sodass beide über einen Vertrag laufen.

Hier frage ich mich, ob das meinen DUO-Bestand zerschießen würde, oder einfach nur aus zwei DUO-Verträgen einer wird

Ansonsten frage ich einmal direkt bei der Datev nach, wenn es hierzu noch keine Erfahrungswerte gibt 🙂

 

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metalposaunist
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@KBär schrieb:

sodass die darüber laufenden Verträge und Lizenzen ebenfalls für diese Mandantennummer gelten.


Kann man machen. Das ist aber aktuell eher nur kumulatur und nur nötig, damit im RZ irgendwelche Rechte auch final verknüpft werden, sodass die Rechnungsdatenservices auch funktionieren. 

 

Aber ja, wir haben 1 mandantengenutzte Beraternummer, 2 Personen dahinter, 3 Belege online und dazu 3 Mandate: 1 GmbH und 2 Einzelunternehmen. Alle nutzen die 1 Beraternummer, damit beide die GmbH und ihre eigene Firma nutzen können. 

 


@KBär schrieb:

Hier frage ich mich, ob das meinen DUO-Bestand zerschießen würde, oder einfach nur aus zwei DUO-Verträgen einer wird


Da wird aus 2 DUO Verträgen dann einer, sofern rechtlich und nach AGB der DATEV erlaubt, wenngleich technisch ohne weiteres möglich. Spätestens beim Servicekontakt sieht man, wenn man alles freigibt, aber alle Personen. Kennen sich die Personen nicht bzw. sollten es aus DSGVO Gründen nicht tun, wäre das 1 Problem. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 09.04.2024 09:15:02 von metalposaunist
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