Hallo zusammen,
ist es mit der Rechteverwaltung online möglich, die Anlage von zusätzlichen Belegtypen zu sperren? Der "Rest" von UO muss aber nach wie vor funktionieren.
Wir haben einen Mandanten, der für jeden Monat und sonstige Belege neue Typen anlegt. So haben wir jetzt schon ca. 15 Typen, die nach Verbuchung ja keiner mehr braucht.
Und ja, wir haben es dem Mandant schon x-mal erklärt. DAs Prinzip möchte einfach nicht verstanden werden.
Danke
Daniel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Manche Mandanten ¯\_(ツ)_/¯
Guten Morgen Daniel,
das Anlegen von Belegtypen gehört zu den Standardrechten und kann damit nicht gesperrt werden.
Nähere Informationen finden Sie im Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071402.
Mit freundlichen Grüßen
Loan Bui
DATEVeG
Produktmanagement DATEV Unternehmen online
Einige Zeit ist verstrichen....
Gibt es jetzt eine Sperre für Belegtypen anlegen?
Gibt es auch eine Rechteeinschränkung für Belegtypen?
Ich bin gespannt!
@harnold schrieb:
Gibt es jetzt eine Sperre für Belegtypen anlegen?
Nö.
@harnold schrieb:
Gibt es auch eine Rechteeinschränkung für Belegtypen?
Nö. Nur die Unterscheidung nach FiBu / Lohn. Wer keinen Zugriff auf den Bereich Lohn hat, kann auch keine neuen Belegtypen im Kreis Lohn-Unterlagen oder Reisekosten anlegen.
Dachte ich mir schon. Aber Dankeschön.