abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Belege Standardrechte nur für Auftragswesen

1
letzte Antwort am 14.07.2025 10:38:37 von Nadja_Meiner
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Lisa6
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
32 Mal angesehen

Liebes Datev-Team,

wir nutzen seit Jahresanfang Auftragswesen Next und brauchen eigentlich dringend für unsere Projektmanager, die die Rechnungen schreiben das Recht die E-Rechnungen fertigzustellen und auch hinterher einsehen zu können. Wir möchten aber nicht, dass alle Projektmanager all unsere Eingangsrechnungen etc, sehen können, weshalb wir das Belege - Standardrecht nicht vergeben können.

 

Gibt es Pläne in naher Zukunft am Rechtekonzept etwas zu ändern und eine Rechtetrennung von Auftragswesen next zu Belegfreigabe/Belege/Bank etc. zu schaffen. 

 

So wie es momentan läuft führt Auftragswesen next bei uns zu Mehraufwand in der Buchhaltung anstelle einer Prozessverbesserung, was wirklich schade ist.

Vielen Dank für eine Auskunft und viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Nadja_Meiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
16 Mal angesehen

Hallo @Lisa6 ,

 

sie möchten für Ihre Projektmanager in Auftragswesen next nur für Belege erstellen freigeschaltet werden.

Für die Nutzung von Auftragswesen next benötigen Sie Standardrechte für Stammdaten, Belege und Auftragswesen next.

Bitte beachten Sie, wenn kein Standardrecht für Belege freigegeben wird, kann derjenige Projektmanager die Belege in Auftragswesen next nicht fertigstellen und somit auch nicht an Belege online bereitstellen. Außerdem ist dann keine Berechtigung für die Anzeige des Belegs für den jeweiligen Projektmanager vorhanden. Bedeutet dieser Projektmanager kann sich fertiggestellte Rechnungen nicht anzeigen lassen.

Sollten Sie dem Projektmanager also keine Standardrechte für Belege geben, müsste jemand anderes die Belege in Auftragswesen next mit Rechten für Belege fertigstellen und somit an Belege online übergeben und festschreiben.


Ihren Wunsch haben wir aufgenommen und an unsere Entwicklungskollegen weitergegeben.

Viele Grüße aus Nürnberg
Nadja Meiner - DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 14.07.2025 10:38:37 von Nadja_Meiner
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage