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Belege Online nicht in Rechtevergabe vorhanden

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letzte Antwort am 22.09.2022 09:59:48 von Tobias1
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Tobias1
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Wir haben für einen Mandanten UO angelegt und Belege Online logischerweise dazu, jetzt lässt sich aber die Freigabe in der Onlinerechtevergabe für den Mandanten nicht finden. 

Hat jemand eine Idee, wo der Fehler liegt, dass die Rechte nicht vorhanden sind?

metalposaunist
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@Tobias1 schrieb:

Hat jemand eine Idee, wo der Fehler liegt, dass die Rechte nicht vorhanden sind?


Kein DUO Vertrag zur Beraternummer vorhanden.  

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Tobias1
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Wie lässt sich der Fehler beheben? Muss man den Vertrag auf die neue Beraternummer übertragen?

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metalposaunist
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Keine Ahnung. Da fehlen alle Informationen, um eine Empfehlung abgeben zu können, weil das Vorgehen je nach Ausgangslage unterschiedlich ist. 

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Tobias1
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Ok, danke dann habe ich aber schon mal einen Ansatzpunkt. Erstmal kann ich nur sagen, dass UO unter Kanzleinummer lief und die Daten jetzt auf die neu angelegte mandantengenutzten Beraternummer übertragen wurden.

Vielen Dank für die schnelle Antwort und Hilfe.

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metalposaunist
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DUO ist ein Vertrag. Den hat jede Kanzlei. So wie ich's dann verstehe: neue mandantengenutzte Beraternummer anlegen, DUO für diese Beraternummer bestellen und passende Medien - dann ist in der RVo auch alles tacko. 

 

Würde ich alles im www.datev.de/shop machen anstatt über die myDATEV Mandantenregistrierung. 

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NadimBhatti
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Hi @Tobias1,

 

entscheidend ist das Wissen darüber, dass "UO" und "Belege online" und "mandantengenutzte Beraternummer" nicht identisch sind.

 

(D)UO = "Vertrag" mit DATEV

Belege online = "Bestand" der Belege [ je nach Vorgehensweise entweder unter der Kanzleiberaternummer geführt oder unter der mandantengenutzten Beraternummer ]

mandantengenutzte Beraternummer = DATEV "Kundennummer" zur Zuordnung der Vertragsbestandteile [ dies können z.B. DUO, mIdentity, SmartLogin, ... sein ]

 

Wenn man das einmal abstrakt verstanden hat, ist es ganz einfach.

Tobias1
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Super, dann weiß ich Bescheid. Das heißt es muss UO mit der jetzt neuen Beraternummer bestellt werden und der alte Vertrag gekündigt.

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metalposaunist
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@Tobias1 schrieb:

Das heißt es muss UO mit der jetzt neuen Beraternummer bestellt werden und der alte Vertrag gekündigt.


Was für'n alter Vertrag? Das macht mich stutzig 🤔. Wenn's ein Mandat eines anderen StBs ist, dass Du übernommen hast, einfach einen Beraternummern übertrag machen und dann arbeitet das Mandat mit allen Medien so weiter, als wenn nichts passiert wäre. Da muss man nichts kündigen und neu bestellen. 

 

Aber da fehlt uns halt Kontextkompetenz mit den paar Informationen. Sorry. 

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Tobias1
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Der Vertrag wurde von uns über die Kanzleiberaternummer angelegt, was natürlich nicht sein sollte, aber das war vor meiner Zeit, das heißt es wurde jetzt erst eine mandantengenutzte Beraternummer angelegt und ein Stick bestellt und die Daten auf die neue Nummer übertragen. Vorher wurde UO nur von der Kanzlei für den Mandanten genutzt, jetzt soll er seine Belege aber selber hochladen.

metalposaunist
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Auch da muss man keine Daten (Ordnungsbegriff von Belege online) zwingend auf andere Nummern übertragen. Das regelt die Rechteverwaltung online. 

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Gelöschter Nutzer
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Ihr habt keine Vertrag abgeschlossen, sondern nur einen DUO Bestand angelegt.

Dieser kann bestehen bleiben und über die RVO den neuen Zugangsmedien des Mandanten zugänglich gemacht werden.

Also einfach für die Unterberaternummer DUO bestellen inkl. Zugangsmedien und die Rechte erteilen.

Tobias1
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Gut, aber sehe ich es richtig, dass bei der Rechteverwaltung Online Belege nicht auftauchten, da der Vertrag über die falsche Beraternummer läuft?

metalposaunist
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Prinzipiell ja, wobei es hier kein falsch gibt, wenn Kanzlei und Mandant einen DUO Vertrag dazu brauchen. 

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Tobias1
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Vielen Dank euch, also damit der Punkt Belege in den Rechten vorhanden ist, brauche ich einen UO Vertrag mit der mandantengenutzten Beraternummer.

NadimBhatti
Meister
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@NadimBhatti  schrieb:

Hi @Tobias1,

 

entscheidend ist das Wissen darüber, dass "UO" und "Belege online" und "mandantengenutzte Beraternummer" nicht identisch sind.

 

(D)UO = "Vertrag" mit DATEV

Belege online = "Bestand" der Belege [ je nach Vorgehensweise entweder unter der Kanzleiberaternummer geführt oder unter der mandantengenutzten Beraternummer ]

mandantengenutzte Beraternummer = DATEV "Kundennummer" zur Zuordnung der Vertragsbestandteile [ dies können z.B. DUO, mIdentity, SmartLogin, ... sein ]

 

Wenn man das einmal abstrakt verstanden hat, ist es ganz einfach.


Da steht bereits die Erklärung, die du schon als "Lösung" markiert hattest 😉

 

LG

Tobias1
Einsteiger
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Vielen Dank allen für die Unterstützung, verstanden und funktioniert jetzt wie es soll.

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letzte Antwort am 22.09.2022 09:59:48 von Tobias1
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