Ich überarbeite gerade grundlegend unsere Rechteverwaltung, weg vom Sperrprinzip, hin zum Freigabeprinzip. Aber an einigen Stellen ist man wirklich am verzweifeln.
Obwohl ich den Punkt "Aufwandsbuchungen anderer Mitarbeiter ändern" nicht freigegeben habe, ist dies möglich. Die Benutzer können in den Aufträgen die Aufwandsbuchungen anderer Mitarbeiter öffnen und ändern. Wie kann man das verhindern? Ich möchte, dass sie die Aufwandsbuchungen zwar sehen, aber eben nicht ändern können.
Hallo Herr Willert,
beim Thema Rechteverwaltung empfiehlt es sich, mal per Fernbetreuung drauf zu schauen.
Melden Sie sich doch diesbezüglich einfach bei uns unter 0911/319-35052.
Grüße aus Nürnberg
Oliver Ruf
Vielen Dank, das habe ich bereits erledigt. Hier die Lösung, falls nochmal jemand das Problem hat:
Der Punkt
KIS-Arbeitsstation | Zeiten/Materialien/Auslagen | Aufwandsbuchungen anderer Mitarb. ändern
ist inzwischen ohne Funktion. Man muss stattdessen schauen, dass der folgende Punkt nicht freigegeben wurde:
Zeiten und Kosten | Aufwandsbuchungen sehen und bearbeiten | Alle Buchungen bearbeiten | Anderer Mitarbeiter bearbeiten
Diesen Punkt hatte ich versehentlich freigegeben.
@Oliver_Ruf schrieb:
beim Thema Rechteverwaltung empfiehlt es sich, mal per Fernbetreuung drauf zu schauen.
Frage 1: What?
@rolfwillert schrieb:Der Punkt
KIS-Arbeitsstation | Zeiten/Materialien/Auslagen | Aufwandsbuchungen anderer Mitarb. ändern
ist inzwischen ohne Funktion.
Frage 2: What?
Die beiden Fragen richten sich natürlich an DATEV und sind nicht so richtig Ernst zu nehmen - sie dürfen als weitere umfassende Kritik an der RV aufgefasst werden. Vielen Dank @rolfwillert für die Mühe mit dem SK und dem Präsentieren einer Lösung.
"Kannste dir nicht ausdenken..."