Ich habe einen Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Zuschuss zur privaten KV. Dieser wird als Bruttobezug abgerechnet. Nun fängt der GGF ein weiteres "normales" Arbeitsverhältnis an - auch diesen Mandanten betreuen wir in der Gehaltsabrechnung. Wo ist zukünftig der Arbeitgeberanteil abzurechnen? Meines Erachtens muss das doch der "normale" Arbeitgeber übernehmen, weil das Beschäftigungsverhältnis voll SV-pflichtig ist. Oder spielt da die Wahl der Steuerklassen mit rein, vergl. BAV - die nur beim ersten Beschäftigungsverhältnis abgerechnet werden darf, also nicht bei Steuerklasse 6. Vielen Dank im Vora
Hallo,
bei rechtlichen Fragen können wir Sie nicht unterstützen.
Wenden Sie sich zu Klärung Ihrer Anfrage bitte an die zuständige Krankenkasse.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG